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Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-03

Wortprotokoll

Ich denke, Frau Schlatter hat es im Prinzip schon gesagt, und auch im Titel steht es ja: illegales Chip-Tuning und gesetzlicher Handlungsbedarf. Wenn etwas illegal, also gegen das Gesetz, ist, dann gibt es offenbar ja schon ein Gesetz dagegen. Das ist eigentlich ein in sich widersprüchlicher Titel. Deshalb ist es, wie Sie richtig bemerkt haben, eine Frage des Vollzugs, und der Vollzug dieser Massnahmen wird nicht durch den Bund verantwortet, sondern durch die Kantone; das haben Sie auch ausgeführt. Deshalb ist dieses Postulat unnötig.

Ich mache vielleicht noch eine Bemerkung dazu: Ich meine, der Inhalt und die Fragestellung des Postulates zeugen davon, dass Sie hier auf Bundesebene eine politische Fehde vom Zaun reissen wollen, um gegen diese Leute vorzugehen. Aber in der Praxis sieht man ja, dass sehr viele Kantonspolizeien diesem Problem massiv entgegentreten. Es ist wirklich unnötig, dass man in besiedelten Gebieten, wo man Leute stört, mit Lärmbelästigungen auf sich aufmerksam macht. Man kann das ja vielleicht einmal ausserorts tun, man muss nicht immer durch die Städte fahren. Das ganze Fahrzeug muss sicher legal sein. Das heisst, es muss typengeprüft sein und entsprechend die Fahrerlaubnis haben; es muss eingetragen sein, auch im Fahrzeugausweis; alle Änderungen müssen abgenommen werden. Das setze ich voraus, sonst hätten wir eine Rechtslücke, die aber nicht existiert.

Auf der Ebene des Strassenverkehrsgesetzes sind vor allem Artikel 8, wo es um die Ausstattung der Fahrzeuge geht, und Artikel 42, in dem es nicht nur um die Frage des Lärms [PAGE 154] geht, massgebend. Auch das sinnlose Umherfahren ohne Ziel in Quartieren und das mehrfache Beschleunigen usw. sind schon heute nicht erlaubt. Diese Artikel 8 und 42 haben im Prinzip heute und schon seit Jahrzehnten die Aufgabe, genau gegen diese Problematik vorzugehen. Was Sie hier aber verlangen, ist letztlich auf der einen Seite eine Verpolitisierung dieses Problems; auf der anderen Seite betrifft es ganz klare Kompetenzregelungen der Kantone.

In diesem Sinne ist dieses Postulat unnötig und beschäftigt nur die Verwaltung.

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