preparatory:AB 296786
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-07
Wortprotokoll
Ich spreche für die SP-Fraktion und vertrete keine Versicherung, sondern die Versicherten.
Diese Vorlage ist nicht einfach so entstanden, weil die Branche findet, sie möchte sich selber regulieren. Das ist von [PAGE 199] meinem Vorredner etwas schönfärberisch dargestellt worden. Diese Vorlage hat eine längere Geschichte. Sie ist nur entstanden, weil der Druck und die Wut von Bürgerinnen und Bürgern enorm gross waren, weil sie sich immer wieder belästigt fühlten und weil mit diesen Werbeanrufen auch nicht wenige Leute über den Tisch gezogen worden sind. Die telefonische Kaltakquise der Krankenkassen in der obligatorischen Krankenversicherung und in den Zusatzversicherungen soll hier auch geregelt werden.
Wer von uns kennt es nicht? Man sitzt beim Abendessen, und das Telefon klingelt, es ruft jemand an: "Grüezi, finden Sie nicht auch, dass Sie zu hohe Krankenkassenprämien bezahlen? Ich hätte da ein supergutes Angebot." So ähnlich tönte es jeweils. Ob es dann am Schluss immer die günstigere Lösung war, sei dahingestellt. Ich kenne diverse Personen, die entsprechend über den Tisch gezogen worden sind, die am Schluss in teuren Zusatzversicherungen gefangen waren und sehr viel Geld bezahlt haben.
Krankenkassenvermittlerbüros sind zeitweise wie Pilze aus dem Boden geschossen. Es ist ein Geschäftsmodell geworden, als Brokerin, als Broker tätig zu sein. Callcenter, zum Teil sogar aus dem Ausland, haben die Schweiz abtelefoniert. Es war besonders beliebt, leichtgläubige Landsleute über den Tisch zu ziehen, ihnen eben nicht nur eine Grundversicherung, sondern auch noch Zusatzversicherungen zu verkaufen. Leichtgläubige Leute haben wirklich auch grossen finanziellen Schaden erlitten.
Bei der Beratung des KVAG hatte das Parlament entschieden, diese Frage eben nicht auf Gesetzesebene zu regulieren, sondern es den Versicherern zu überlassen, diese Punkte in einer Vereinbarung zu regeln. In beiden Räten wurde dann aber auch noch eine Motion eingereicht, unter anderem auch von einer Sozialdemokratin aus diesem Rat, weil eben der Druck aufrechterhalten werden musste und es wirklich notwendig war, festzuhalten, dass es auch eine gesetzliche Grundlage braucht. Die Qualität der Dienstleistungen, die höheren Provisionen, die für eine Vermittlung bezahlt werden dürfen, Sanktionen bei Verstössen - all das musste geregelt werden, aber auch die Telefonwerbung an und für sich, und Callcenter sollen verboten werden.
Die Branche hat dann eine solche Vereinbarung ausgearbeitet, und ein ansehnlicher Teil der Versicherer hat sich dieser auch angeschlossen. Es wurde auch eine Beschwerdestelle geschaffen. Das ist so weit gut und sinnvoll. Doch unseres Erachtens reicht auch das eben einfach nicht aus. Unerwünschte Telefonwerbung muss aufhören, sie muss[NB]nachhaltig[NB]gestoppt und in die Schranken gewiesen werden.
Die SP-Fraktion begrüsst das Gesetz im Grundsatz. Es geht uns wirklich darum, dass dieser unlauteren Praxis und Abzocke ein Riegel geschoben wird. Doch unseres Erachtens geht die Gesetzesvorlage zu wenig weit. Denn sie giesst nur in ein Gesetz, dass die Branche freiwillig eine Vereinbarung machen und der Bundesrat diese dann unter gewissen Umständen als verbindlich erklären kann. Das ist für uns zu wenig. Wir wollten eigentlich klarere gesetzliche Vorgaben. Wenn wir dieses Gesetz heute beraten, dann wollen wir mindestens, dass es keine Kann-Formulierung enthält, dass die Regelung nicht der Branche überlassen wird, sondern die Versicherer die Vereinbarung unterschreiben müssen. Es liegt heute zwar eine Vereinbarung der Branche auf dem Tisch. Aber die Versicherer können ohne Verpflichtung irgendwann finden: "Das wollen wir jetzt nicht mehr, wir wollen das Geschäftsmodell wieder ändern", und das, finde ich, geht eigentlich nicht. Darum braucht es eine zwingende Formulierung, damit die Branche wirklich eine solche Vereinbarung machen muss und damit diese auch unterzeichnet werden muss.
Es werden neue Schlupflöcher entstehen - es gibt schon welche -, wenn nur Vermittler und Vermittlerinnen, die ausserhalb dieser Versicherungen in solchen Vermittlerbüros tätig sind, unter diese Regelung fallen. Es gibt bereits heute eine grosse Krankenkasse, die ein solches Vermittlerbüro einfach aufgekauft hat, womit die Vermittler dann plötzlich eigene Angestellte waren. So wird eine Vereinbarung eben auch unterlaufen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung wird sich unsere Fraktion noch einmal melden.