AB 297579
Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-03-09
Wortprotokoll
Meine Minderheit in diesem Block betrifft die sogenannte obligatorische Nachschulung für Verkehrsdelinquenten. Dazu ist eine vielleicht etwas formelle Erklärung notwendig: Der Nachschulungsartikel wurde bereits 2012 im Rahmen von Via sicura beschlossen. Seither ist dieser Artikel im Gesetz, wurde aber bisher nicht in Kraft gesetzt, da diverse Kantone darum gebeten haben, die Einführung zu verzögern, damit sie organisatorische Vorbereitungen auf die Umsetzung dieses Artikels treffen können. Meine Minderheit fordert, dass zehn Jahre nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlage dieser Artikel endlich in Kraft gesetzt wird. Die Kantone hatten jetzt die nötige Zeit, um die Vorkehrungen zu treffen. In vielen Kantonen wird die Nachschulung bereits erfolgreich durchgeführt, beispielsweise in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Neuenburg, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Waadt, Zug oder Zürich.
Die Kommissionsmehrheit möchte den Artikel nun ganz aus dem Gesetz streichen. Aber die obligatorische Nachschulung hat grosses Potenzial für die Verkehrssicherheit. Untersuchungen belegen, dass der Entzug des Führerausweises die wirksamste Sanktion für Delikte im Strassenverkehr ist. Kombiniert mit einer obligatorischen Nachschulung können Rückfallquoten gesenkt und so Verletzte und Tote vermieden werden. Ausserdem kann die öffentliche Hand mit der Nachschulung eine aktive Verantwortung übernehmen, um über die Sanktionierung hinaus das künftige Fahrverhalten von verkehrsauffälligen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern zu verbessern.
Der Antrag, die Nachschulung zu streichen, reiht sich in die Anstrengungen der bürgerlichen Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ein, Verkehrssünderinnen und Verkehrssünder zu schonen und die Verkehrssicherheit zu gefährden. Das ist wieder ein Schritt in die falsche Richtung. [PAGE 300]
Ich fordere mit meinem Minderheitsantrag die Inkraftsetzung von Artikel 16e nach der Gesetzesrevision. Falls der Bundesrat aber daran festhält, dass die Nachschulung zwar wie gehabt im Gesetz bleiben soll, aber mit der Inkraftsetzung aus nachvollziehbaren Gründen gewartet werden soll, werde ich meinen Minderheitsantrag zugunsten des bundesrätlichen Entwurfes zurückziehen.