AB 297684
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-10
Wortprotokoll
Wir haben, wie gehört, noch eine Differenz zu bereinigen. Diese Differenz wurde vom Ständerat ad hoc geschaffen. Deshalb konnten wir sie im Plenum hier noch nicht diskutieren. Ich vertrete die Position der Minderheit und auch gerade diejenige der SP-Fraktion.
Aus der Mitte des Ständerates kam der Antrag, zusätzlich 100 Millionen Franken für Corona-Medikamente zu sprechen; diese werden zu 25 Millionen Franken beim BAG und zu 75 Millionen Franken bei der Verteidigung verbucht. Diese Teilung ist notwendig, da das BAG keine Kaufverträge, sondern nur Reservations- und Abnahmegarantieverträge abschliessen kann. Die effektiven Kaufverträge laufen dann über die Armeeapotheke; deshalb braucht es eben diese Verbuchung von 75 Millionen Franken im VBS.
Mit den 100 Millionen Franken antizipierte der Ständerat, wie auch eine Minderheit der FK-N, einen möglichen Entscheid des Bundesrates und stellte damit das Geld zur Erfüllung der beiden Motionen der SGK-N und der SGK-S ein. Diese fordern, Covid-19-Medikamente für Personen mit geschwächtem Immunsystem, also für Menschen, welche sich nicht impfen lassen können, zur Verfügung zu stellen. Gemäss Aussagen des Bundesrates hätte er den Betrag von 100 Millionen Franken im Rahmen der ordentlichen Nachtragsrunde ebenfalls beantragt. Nun, und das ist die Ausgangssituation, kam ihm der Ständerat, ein bisschen gegen seinen Willen, zuvor.
Lassen Sie mich ehrlich sein: Ich finde das Vorgehen des Ständerates mehr als befremdend und wenig seriös. Denn der inhaltlich wohl unbestrittene Nachtrag hätte auch ordentlich vom Bundesrat beantragt werden können, und zwar im Sommer. Dennoch beantrage ich Ihnen, hier die Position des Ständerates zu übernehmen, also die 100 Millionen Franken zu bewilligen, dies aus zwei Gründen:
Der erste Grund ist inhaltlicher Natur. Beide SGK haben den Bundesrat beauftragt, Medikamente für vulnerable Personen, die keine Möglichkeit zu einer Covid-Impfung haben, zur Verfügung zu stellen bzw. den Zugang dazu zu fördern. Die aktuellen Corona-Zahlen zeigen, dass die Krankheit, auch wenn sie bei uns allen etwas aus dem Mittelpunkt des Lebens verschwunden ist, immer noch omnipräsent ist. Ich erinnere an Long Covid, aber auch an Massnahmen gegen wirtschaftliche Härtefälle, wie wir sie ja letzte Woche bewilligt haben. Mit Medikamenten für Menschen, die sich nicht impfen lassen können und für die auch die aktuelle Welle sehr gefährlich ist, können wir hier für Abhilfe sorgen.
Ich möchte vorausschicken, dass die rechtlichen Grundlagen für diesen Betrag von 100 Millionen Franken im Epidemiengesetz gegeben sind. Auch der Wille des Parlamentes ist mit den zwei Kommissionsmotionen gegeben. Deshalb ist es inhaltlich und fachlich richtig, diesen Betrag für vulnerable Personen zu sprechen. Es ist aber, und das möchte ich betonen, einmalig, dass die SP-Fraktion einen solchen Ad-hoc-Beschluss aus dem Ständerat bewilligen wird. Wir bitten den Ständerat, solche Ad-hoc-Übungen nicht zu wiederholen.
Dann komme ich noch ganz kurz auf das zweite, pragmatische Argument zu sprechen, den zweiten Grund, aus dem wir Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen: Dieser Nachtrag ist inhaltlich wohl klar unbestritten, und, ich habe es gesagt, wir könnten ihn auch in der Sommersession diskutieren, aber ich bitte Sie, diese Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat jetzt zu bereinigen, sodass wir mit der Beschaffung dieser Medikamente vorwärtsmachen können.
Zum Schluss erlaube ich mir noch, mein erneutes Erstaunen über die Verbuchung dieser zwei Corona-Ausgaben kundzutun. Die 25 Millionen Franken beim BAG werden ordentlich verbucht, wie auch die Position 316.A231.0421. Die 75 Millionen Franken beim VBS werden ausserordentlich verbucht. Corona-Ausgaben werden einmal mehr unterschiedlich behandelt, und wirklich sinnvoll begründet werden kann diese unterschiedliche Verbuchung nicht. Es wird einmal mehr offensichtlich: Die Schuldenbremse hat in dieser Form ausgedient und muss im Rahmen der Revision des Finanzhaushaltgesetzes grundsätzlich überdacht respektive angepasst werden.
Ich bitte Sie also, folgen Sie dem Ständerat und stimmen Sie dem Antrag meiner Minderheit zu den 100 Millionen Franken zu, aus Vernunft und weil es inhaltlich sinnvoll ist; ich bitte Sie aber nicht darum, weil wir mit dem Vorgehen des Ständerates einverstanden wären.