preparatory:AB 298289
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-15
Wortprotokoll
Vorab ist festzuhalten, dass auch die Umsetzung dieser Motion eine Verfassungsänderung bedingen würde, weil der Bund nicht die Verfassungskompetenz hat, eine zusätzliche Steuer zu erheben. Das würde also wieder heissen, dass es relativ lange ginge.
Wenn wir jetzt alle Vorstösse aus dem Jahr 2020, die Sie heute behandeln, einmal anschauen, dann dürfen wir ja eigentlich feststellen, dass sich die Befürchtungen, die damals Ursache dieser Vorstösse waren, zum Glück nicht bewahrheitet haben. Wir haben die Corona-Krise [PAGE 426] wirtschaftlich gut gemeistert. Bis vor zwei, drei Wochen hatten wir ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum. Das heisst, dass die Massnahmen, die wir getroffen haben, nicht zu einer Delle geführt, sondern eher Schub zu wirtschaftlichem Erfolg gegeben haben. Es gibt eigentlich keinen Grund, hier noch Aufräumarbeiten für die Covid-19-Krise zu leisten. Es gibt einschlägige Gesetze bzw. Verordnungen, die noch in Kraft sind. Sie betreffen die Härtefälle, die Kultur usw. Da laufen die letzten Gesuche dann auch langsam aus. Das sind aber nicht mehr die grossen Beträge.
Die Corona-Krise ist wirtschaftlich unter Dach. Sie ist besser gemeistert worden, als wir dachten. Vielleicht waren wir in gewissen Punkten sogar zu grosszügig. Die Zahl der Konkurse war rückläufig, die Wirtschaft ist gelaufen, und wir haben ja auch festgestellt, dass wir keinen der bewilligten Kredite ausschöpfen mussten. Wir waren in der Bemessung sehr grosszügig. Aber wir hatten auch Glück.
Wenn wir diese Motion anschauen, sehen wir: Sie gerät natürlich auch noch mit anderen Elementen in Konflikt. Wir arbeiten an der OECD-Steuerreform. Auch dort sind Elemente betroffen, die hier angesprochen werden: Dividenden usw. Ich denke, wir müssen diese OECD-Steuerreform zuerst unter Dach und Fach bringen, denn dort geht es um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Wenn wir hier diese OECD-Steuerreform noch mit zusätzlichen Elementen torpedieren, dann besteht die Gefahr, dass das Ganze etwas aus dem Ruder läuft. Wir haben hier also Schritt für Schritt zu gehen. Der erste Schritt in der Covid-Krise ist aus unserer Sicht erledigt. Das grosse Reformprojekt sind die OECD-Steuern. Hier ein neues Element einzubauen, macht wohl keinen Sinn.
Die Frage der Entschuldung wird der Bundesrat demnächst behandeln. Wir haben die Vernehmlassung abgeschlossen. Die Botschaft ist geschrieben und geht demnächst an den Bundesrat, und der Bundesrat wird Ihnen Vorschläge machen, wie das dann zu lösen ist.
In einem Punkt bin ich mit Frau Rytz einig: Wir haben durch die Ukraine-Krise neue Herausforderungen. Da wissen wir noch nicht, was letztlich auf uns zukommt. Die Wirtschaftsprognosen werden überall nach unten korrigiert. Es ist noch zu früh, um wirklich abzuschätzen, was es für den Finanzhaushalt heisst. Sicher ist, dass der Finanzhaushalt zusätzlich durch die Flüchtlinge belastet werden dürfte, die jetzt zu uns kommen. Das wird nächstes und auch schon dieses Jahr eine grosse Belastung für das Budget bedeuten. Aber es ist noch zu früh, hier bereits Massnahmen zu treffen.
Es braucht eine sorgfältige Analyse. Es braucht einerseits den Abbau der Corona-Schulden, andererseits die Bewältigung der neuen Herausforderungen. Was passiert tatsächlich in der Wirtschaft? Ist mit einem grösseren Einbruch zu rechnen? Wie lange dauert er? Wie wird sich die Inflation entwickeln? Ich denke, dass wir diese Analyse etwa Mitte des Jahres, wenn wir Ihnen das Budget unterbreiten, dann etwas zuverlässiger vornehmen können. Wir müssen das auf dem Radar behalten.
Sicher ist, dass wir die ganz guten Zeiten der letzten Jahre in den nächsten zwei, drei Jahren nicht werden fortschreiben können. Dafür sind die Erschütterungen zu gross. Aber jetzt eine neue Steuer einzuführen, die andere Vorhaben torpediert, wäre sicher auch nicht richtig; es wäre falsch. Ich glaube, man muss Schritt für Schritt vorgehen, die Lage sorgfältig analysieren und dann entscheiden, was weiter zu tun ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion nicht anzunehmen. Sie könnte auch nicht zeitgerecht umgesetzt werden, weil, wie schon gesagt, eine Verfassungsänderung notwendig wäre. Wir müssen auch immer vorsichtig damit sein, mit solchen Dingen die Bevölkerung zu belasten, bevor wir Klarheit haben, was dann tatsächlich geschehen soll.