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preparatory:AB 298529

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-16

Wortprotokoll

Es ist eigentlich eine technische Anpassung, die wir Ihnen vorschlagen, und sie geht, wie bereits erwähnt wurde, auf eine Motion aus dem Jahr 2012 zurück. Um was geht es?

40 Prozent der bezahlten Leibrenten aus der Säule 3b können ja von den Steuern abgezogen werden. Wenn die Leistung dann ausbezahlt wird, besteht sie eigentlich im Grunde genommen aus zwei Teilen. Zum einen wird das als Vorsorge einbezahlte Kapital zurückerstattet, dazu ein Zinsanteil, weil die entsprechenden Anlagen ja rentiert haben. Bis jetzt haben wir eine pauschale Lösung. Man rechnet, dass 60 Prozent der erstatteten Leistung einbezahltes Kapital sind und 40 Prozent Zinserträge, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben. Diese Pauschalisierung, die wir bis jetzt haben - 60 Prozent Kapital, das rückerstattet wird, und 40 Prozent [PAGE 191] Vermögensertrag -, stimmt schon länger nicht mehr, weil die Zinsen tief sind. Das war der Grund für diese Motion. Mit der Anpassung, die wir jetzt vorschlagen, rücken wir von der Pauschalisierung ab und berechnen den künftigen Ertrag aufgrund der Anlagen. Das ist das Konstrukt.

In der Vergangenheit haben der Bund und die Kantone eigentlich zu viel Steuern bezogen, weil der Anteil des Kapitalertrags pauschal zu hoch berechnet wurde. Mit dieser Flexibilisierung gehen wir auf die künftigen Anlagemöglichkeiten ein und haben damit auch eine Lösung, die sich am Kapitalmarkt orientieren kann. Mit der Flexibilisierung verlieren wir Steuereinnahmen, wobei es eigentlich kein Verlust ist. Denn wenn wir ehrlich sind, haben wir diese Kapitalerträge in der Vergangenheit wohl zu hoch besteuert. Mit dieser Anpassung werden wir in Zukunft der Realität näher kommen.

Das war damals der Grund für die Motion aus dem Jahr 2012. Das Problem besteht also schon länger und hat sich mit den Negativzinsen noch weiter verschärft. Man hat nach Lösungen gesucht, die jedoch als zu kompliziert galten. Jetzt haben wir eine Lösung, die ich immer noch nicht ganz verstehe, wenn ich ehrlich bin. Es ist eine komplizierte mathematische Formel. Das merken Sie, wenn Sie den Gesetzestext anschauen. Offenbar ist es aber jetzt diejenige Lösung, mit der Versicherungsmathematiker und Steuerbehörden umgehen können und die im Endeffekt dazu führt, dass[NB]anstelle[NB]eines[NB]pauschalen Betrags, der sich als zu hoch erwiesen hat, dann wirklich der reale Wertzuwachs besteuert wird.

Ich bitte Sie ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten. Der Einzelantrag des Kommissionspräsidenten ist im Laufe der Beratung entstanden und entspricht auch unseren Vorstellungen. Wenn Sie ihm zustimmen, haben wir auch diese Differenz noch bereinigt. Wie gesagt, es ist eine technische Anpassung an die effektiven Verhältnisse, mit einer flexiblen Formel, die es ermöglicht, dass in Zukunft korrekt besteuert wird.

Die dritte Säule und die Leibrente sind ja eigentlich Konstrukte, die von uns begrüsst werden. Die Leibrente hat aber keine so grosse Bedeutung mehr; das müssen wir auch sehen. Es sind noch etwa 1,2 Milliarden Franken pro Jahr, die an solchen Renten ausbezahlt werden. Mit der obligatorischen zweiten Säule hat die Leibrente etwas an Bedeutung verloren. Aber es ist richtig und korrekt, wenn wir die Erträge daraus beim Leistungsbezug korrekt berechnen.

Ich bitte Sie in dem Sinn, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

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