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AB 298578

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-16

Wortprotokoll

Sie behandeln dieses Thema nicht zum ersten Mal. 2015 haben Sie eine gleichlautende Motion abgelehnt.

Die Suva ist tatsächlich nicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstellt. Neben der Suva gilt das einzig noch für die Nationalbank. Hinzu kommt - und das ist der Grund, weshalb der Bundesrat die Motion zur Annahme empfiehlt -, dass die Suva in der Industrie doch eine relativ starke, quasi monopolartige Stellung einnimmt. Im Interesse der Öffentlichkeit könnte hier eine Lücke geschlossen werden.

Vorab kann ich aufzeigen, wie die Suva organisiert ist. In gewissem Sinne ist sie ein Sonderfall, das kann man schon sagen. Sie hat 40 Verwaltungsräte, wovon je 16 Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgebervertreter sind. Angesichts dieser Konstellation ging man in der Vergangenheit davon aus, dass die beiden Interessen grundsätzlich vertreten sind und dass die Suva auch keinen allzu grossen Handlungsspielraum hat, weil eben die Interessen vertreten sind. Zu diesen 32 Verwaltungsräten - 16 plus 16 - kommen weitere 8 Verwaltungsräte hinzu, die vom Bundesrat bestimmt werden. Am Schluss sind es also 40 Verwaltungsräte.

Die Suva ist selbstverständlich entsprechend organisiert: Sie hat eine ausgebaute interne Revision, die externe Revisionsstelle ist die KPMG. Weiter hat sie, innerhalb des Verwaltungsrates, eine Finanz- und Immobilienaufsichtskommission. Die Suva hat also Organe bestellt, die überwachen können.

Was könnte die Finanzkontrolle nun tun? Die Idee der Finanzkontrolle ist es, dass sie Fragen zur Wirtschaftlichkeit der Suva prüft, d. h., wie die Suva ihre Prämien festlegt, und dass sie die Höhe der Reserven, die Lohnpolitik, die Immobilien, die IT-Projekte prüft. Die Finanzkontrolle schätzt den Prüfaufwand auf 0,2 Vollzeitstellen pro Jahr; das würde heissen, dass sie die Suva alle zwei Jahre mit vier Personen einen Monat lang dahingehend überprüfen würde.

Damit sind die Bedenken, die die Mehrheit geäussert hat, teilweise schon berechtigt. Wenn der Bundesrat diese Motion umsetzen müsste oder umsetzen würde, dann wäre, das ist ganz klar festzuhalten, der Aufgabenbereich der Finanzkontrolle auch einzuschränken, damit Doppelspurigkeiten verhindert würden und auch nicht in unüblichem Masse Einfluss auf die Geschäftspolitik genommen würde.

Die Interessen sind eigentlich wieder so abzuwägen: Es ist eine grosse Organisation, die ein Milliardenvermögen, ein grosses Prämienvolumen hat. Ist es gerechtfertigt, dass der Bund hier mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle, quasi über dem Verwaltungsrat, noch eine Oberaufsicht hat? Ja, das ist die Meinung der Kommissionsminderheit. Dieses Interesse steht auf der einen Seite. Auf der anderen Seite steht das Interesse, dass keine Vermischung der Kompetenzen [PAGE 199] erfolgt. Wenn wir offen sprechen, kann ich sagen, dass dies nicht immer der Erfahrung entspricht, die wir mit der Finanzkontrolle machen. Bei der Umsetzung der Motion müsste also eine klare Abgrenzung erfolgen.

Vor dieser Güterabwägung stehen wir. Entweder vertrauen wir der Organisation der Suva, die entsprechende Organe hat, oder wir sagen: Weil die Suva so mächtig ist, wollen wir mit einer Oberaufsicht gewisse Elemente prüfen, die im Gesetz noch zu bestimmen wären. Da könnten Sie wieder mitsprechen. Der Bundesrat gewichtet das öffentliche Interesse an der Suva als so gross, dass es für ihn gerechtfertigt ist, hier die Finanzkontrolle einzusetzen - allerdings mit einem klar begrenzten Auftrag, der nicht zu Doppelspurigkeiten oder Widersprüchen führt.

In der Schlussfolgerung kommt der Bundesrat zu folgendem Fazit: Eine Unterstellung unter die EFK wäre sinnvoll und aufgrund des öffentlichen Interesses an der Suva angezeigt. Die Argumente der Mehrheit Ihrer Kommission würden bei der Umsetzung auch entsprechend berücksichtigt.