preparatory:AB 298927
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-17
Wortprotokoll
Herr Kollege Portmann, besten Dank für Ihre Frage. Sie sagen, dass viele Gemeinden und Kantone Bewilligungen erteilt haben. Wenn Bewilligungen erteilt wurden, dann wurden die Bauten nicht unbedingt rechtswidrig erstellt. Dann können sich die Bauherrschaften auch auf Treu und Glauben berufen. Das Ganze wird dann im Sinne der Verhältnismässigkeit und der Frage, ob diese Bauten sofort zurückgebaut werden müssen, behandelt. Ob sie dann effektiv abgebrochen werden müssen, das ist dann auch eine Frage der Verhältnismässigkeit. Es geht darum, das Land für die Landwirtschaft zu behalten.