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Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-17

Wortprotokoll

Eine kurze Replik an Herrn Rieder: Ich habe nicht gesagt, dass man diese Rechtsexperten nicht ernst nehmen muss. Es gibt aber neben Rechtsexperten, die teilweise, in bestimmten Verfahren Partei sind, auch noch diejenigen Personen, die in der Praxis tagtäglich mit diesen Themen beschäftigt sind, beispielsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IV-Stellen oder des regionalärztlichen Dienstes Medas. Diese sind täglich damit befasst.

Ich rede nicht gerne von Invalidität, sondern lieber von Erwerbsunfähigkeit. Jeder betreffende Fall ist ein Einzelfall und muss einzeln geprüft werden. Man kann nicht einen Erwerbsunfähigkeitsfall generell für jeden anderen Fall als Massstab nehmen. Es geht nämlich darum, die ökonomische Erwerbsunfähigkeit entsprechend zu berechnen. Ich kenne Fälle, in denen die betroffenen Personen nach einer Umschulung mehr verdient haben als in ihrem ersten Beruf. Das gibt es eben auch. Und es gilt immer noch das Prinzip "Integration kommt vor Rente". Man kann nicht sagen: Ich habe IV-Beiträge bezahlt und habe damit eine IV-Rente zugut. Das ist eben nicht so. Vielmehr habe ich nur dann eine IV-Rente zugut, wenn eine Wiedereingliederung misslungen ist oder wenn eine Wiedereingliederung zu einer Arbeitsbeschäftigung mit einer Entlöhnung führt, die tiefer ist als das, was ich vorher verdient habe. Es geht mir darum, dass man das gesamtheitlich anschaut, dass man die Rechtsexperten sicher ernst nimmt, aber auch diejenigen, die tagtäglich mit dem Thema beschäftigt sind.

Ich erinnere Sie einfach an die ellenlangen Diskussionen, die wir im Bereich der Schleudertraumata hatten. In Kommission und Plenum haben wir uns stundenlang entsprechend darüber unterhalten. Nicht jedes Schleudertrauma ist tatsächlich auch ein Schleudertrauma. Darum ist es so schwierig, den Invaliditätsgrad festzulegen. Das ist für diejenigen, die das machen müssen, keine einfache Aufgabe. Es gibt mit diesem stufenlosen Regelsystem natürlich auch eine Population, die entsprechend gewinnt. Je nachdem, ob Sie eine Erwerbsunfähigkeit von 33 oder 34 Prozent oder eine von 56 Prozent haben, haben Sie eine entsprechende IV-Rente zugut.

Früher hat man gesagt: Sie sind nicht 50 Prozent erwerbsunfähig, Sie haben keine IV-Rente oder nur eine Viertelsrente zugut. Das hat auch Vorteile, nicht nur negative Seiten, Herr Kollege Stöckli. Darum ist es mir so wichtig, dass man gemeinsam gesamthaft anschaut, auch en connaissance de cause, was für Auswirkungen das haben wird. Das scheint mir zentral zu sein, und darum bin ich froh, dass der Kommissionspräsident das möglichst schnell traktandieren wird.

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