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preparatory:AB 299254

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-17

Wortprotokoll

Seit über dreissig Jahren ist die Anwendung von Herbiziden auf befestigten und kiesigen Flächen der öffentlichen Hand verboten, seit zwanzig Jahren auch für Private. Trotz des Verbots sind diese Mittel frei im Handel zugänglich.

Mein Vorstoss geht zurück auf den Bericht des BAFU aus dem Jahr 2018 mit dem Titel "Stand der Umsetzung des Herbizidverbotes". Wie in einer ähnlichen Studie aus dem Jahr 2010 ist auch das Fazit dieser Studie vernichtend. Das Verbot wird systematisch missachtet, ohne dass das Konsequenzen hätte. Bei Gemeinden ist gar eine Tendenz zu vermehrtem Herbizideinsatz feststellbar. Insgesamt setzt mehr als die Hälfte der Befragten Herbizide im Unterhalt ein, obwohl fast alle angeben, das Verbot zu kennen.

Auch für Private sind giftige Pestizide frei zugänglich. Wenn ich als Otto Normalverbraucherin in die Landi gehe und ein Fliegengitter kaufen möchte, dann finde ich einfacher ein Gestell mit teilweise hochgiftigen Pestiziden, die frei zugänglich sind. Insektizide, Fungizide, Herbizide - alles ist wie Lebensmittel oder Kosmetika frei verfügbar. Sogar bei Giften, die für die private Anwendung verboten sind, kann ich mich frei bedienen. Gerade im privaten Bereich kann durch unprofessionelle Anwendung viel Schaden entstehen.

Auch die öffentliche Hand greift oft zum verbotenen Chemieeinsatz, um kostbare Zeit zu sparen. Ebenso wird bei der Pflege von Aussenflächen bei grösseren Immobilien viel Gift eingesetzt, obwohl diese Anwendungen verboten sind. Das Verbot wird systematisch missachtet - ohne Konsequenzen.

Heute muss auch der urbane Raum seinen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leisten. Mittlerweile leben mehr verschiedene Tier- und Pflanzenarten auf urbanen Flächen als auf intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen. Für die Biodiversität sind Städte, Agglomerationen sowie Areale entlang von Wegen, Strassen und Bahnen sehr wichtig. Diese Plätze gehören oft zu den wenigen nährstoffarmen Standorten, die unter geringem Nutzungsdruck stehen. Auch deshalb sind sie vor unzulässigem Herbizideinsatz dringend zu schützen.

In seiner Stellungnahme zu meiner Motion schreibt der Bundesrat, dass das Problem mit dem 11. Verordnungspaket Umwelt angegangen werde. Einerseits sind für die Fachbewilligung für professionelle Anwendungen strengere Anforderungen vorgesehen, andererseits soll die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln nur noch an Personen erlaubt sein, die über [PAGE 535] eine Fachbewilligung verfügen. Ich werde deshalb der Bundesrätin genau zuhören, ob diese Massnahmen wie vorgesehen Ende Jahr in Kraft treten. Sofern dies der Fall ist, werde ich meine Motion zurückziehen.