preparatory:AB 300012
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-10
Wortprotokoll
Wir kommen zum Ende dieser Debatte, und ich erlaube mir, hier insbesondere auf Artikel 266 einzugehen, auf die Frage der vorsorglichen Massnahmen gegen Medienentscheide. Ich kann Ihnen sagen, dass Ihre Kommission diese Frage im Detail geprüft hat. Ihre Kommission ist in keiner Art und Weise der Meinung, man müsse die Medien und die Medienfreiheit in der Schweiz einschränken. Wir haben im Gegenteil eine Abwägung vorgenommen bezüglich der Interessen von Menschen, die von ungerechtfertigten Berichterstattungen betroffen sein könnten, und wir haben festgestellt, dass insbesondere das Internet und die neuen modernen Medien hier zu einer Beschleunigung und zu einer Erhöhung der Problematik geführt haben. Immer schneller muss man mit der Geschichte raus. Immer weniger kann sie recherchiert sein.
Ich verweise gerne auf das Eintretensvotum unserer Kollegin Judith Bellaiche, die aufgezeigt hat, welche menschlichen Schicksale hinter einer solchen Berichterstattung stehen können - menschliche Schicksale, die weit höher zu gewichten sind als die Möglichkeit einer Überprüfung von Artikeln, die einen schweren Nachteil verursachen könnten. Es geht auch nicht darum, Menschen mit viel Geld besser zu schützen als Menschen mit wenig Geld, sondern darum, die Menschen an sich vor einer ungerechtfertigten Berichterstattung zu schützen. Man will mit dieser Fassung nicht etwas verbieten; man will nur ermöglichen, dass in ganz schwierigen Fällen vorsorgliche Massnahmen geprüft werden können. Darum verbitte ich mir den Vorwurf gegen die Kommission, sie sei gegen die Pressefreiheit.
Ich komme noch kurz zu Artikel 243 Absatz 1 und Absatz 2 Literae a und c. Hier hat Kollege Dandrès Ausweitungen des vereinfachten Verfahrens auf miet- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten gewünscht, das heisst, er wollte die Streitwertgrenze der kostenlosen Verfahren erhöhen. Die Kommission hat das alles als in dieser Form zu übersteuert und zu weitgehend angeschaut. Sie beantragt Ihnen, beim geltenden Recht zu bleiben.
Zu den Artikeln ohne Änderung, den Artikeln 238, 245, 247 und 296, hat Herr Kollege Lüscher seine Ausführungen schon gemacht. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich auf weitere Ausführungen. Sie können Herrn Lüschers Ausführungen dann im Amtlichen Bulletin nachlesen.
Ich komme zum Schluss noch zu einem Postulat und einer Motion. Bei beiden geht es darum, den Rechtsschutz ausserhalb der Bürozeiten zu stärken. Wir haben gerade eben von vorsorglichen Massnahmen im Medienbereich gehört. Es gibt aber auch Persönlichkeitsverletzungen in anderen Bereichen sowie Probleme von häuslicher Gewalt, Probleme im Familienrecht und beim Besitzesschutz, wo man auch einmal ausserhalb der Bürozeiten reagieren muss.
Ihre Kommission hat mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion 22.3003 und einstimmig das Postulat 22.3002 eingereicht. Das Postulat lässt dem Bundesrat die Möglichkeit, die Frage des Rechtsschutzes ausserhalb der Bürozeiten im Detail zu überprüfen. Die Motion geht noch einen Schritt weiter: Sie möchte auch bereits konkrete Fristen ins Gesetz schreiben. Beide Vorstösse empfehlen wir Ihnen wärmstens zur Annahme.
Damit steht eigentlich nur noch etwas aus: die Abstimmungen über die letzten Anträge.