preparatory:AB 300142
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-10
Wortprotokoll
Wir sind bald am Ende dieser spannenden Debatte. Vorweg: Die Mitte-Fraktion wird bei allen Anträgen ausser beim Minderheitsantrag Ritter der Mehrheit folgen.
Betreffend die Minderheit Aeschi Thomas zur Plattformbesteuerung unterstützt die Mitte-Fraktion die Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen. Die Zielsetzung, Verzerrungen zulasten von Schweizer Anbietern, namentlich Versandhandelsunternehmen, zu unterbinden, ist aus Wettbewerbsgründen richtig. Dabei geht es sowohl um die Plattformen an sich als auch um die Unternehmen, welche ihre Produkte und Dienstleistungen über die Plattformen anbieten. Auch hier steht das leidige Thema des Vorsteuerabzugs im Vordergrund. Wenn Plattformen nicht vom Schweizer Mehrwertsteuersystem erfasst sind, können die über die Plattformen [PAGE 734] handelnden Unternehmen - darunter Schweizer KMU - keinen Vorsteuerabzug geltend machen, was ihre Produkte wiederum verteuert und sie weniger wettbewerbsfähig macht. Einige Plattformbetreiber haben das bereits erkannt. Apple hat sich zum Beispiel freiwillig dem System unterstellt. Das ist ein echtes Problem für Schweizer Firmen, welche diese Plattformen benutzen, um Märkte zu erschliessen. Also liegt ein Fokus auf der Lösung dieses Sachverhalts. Mit diesen Überlegungen unterstützt die Mitte-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit.
Bezüglich Ambulatorien und Tageskliniken - es geht um den Minderheitsantrag Birrer-Heimo - haben wir ein klares Interesse daran, dass die Gesundheitskosten nicht noch stärker steigen, als dies bereits der Fall ist. Auch hier werden wir der Mehrheit der Kommission folgen.
Zu Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 3, dem Minderheitsantrag Aeschi Thomas bezüglich Heilbehandlungen gemäss kantonalem Recht: Die Kantone sollten in diesem Bereich nicht mehr Kompetenzen erhalten, um zu bestimmen, inwiefern praktizierende Ärzte als anerkannte Therapeuten gezählt werden. Die Anerkennung von Ärzten muss auf nationaler Ebene geklärt werden. Stellen wir uns vor, es gäbe so viele Anerkennungsverfahren wie Kantone. Dies würde nur zu komplexeren Verfahren führen. Wir werden deshalb hier der Mehrheit der Kommission folgen.
Zum Minderheitsantrag Bendahan bezüglich administrativer Leistungen bei Heilbehandlungen: Die Mitte unterstützt auch hier die Mehrheit der Kommission, die es ablehnt, dem Bundesrat zu folgen und zwischen der nicht steuerpflichtigen therapeutischen Behandlung und den Kosten für den Verwaltungsaufwand, die ihrerseits steuerpflichtig sind, zu unterscheiden. Eine solche Differenzierung wird in der Praxis sehr schwer umzusetzen und zu kontrollieren sein.
Zum Minderheitsantrag Michaud Gigon bezüglich Gebrauchtwaren: Wir haben kein Interesse an einer Ausweitung der Ausnahmen, weil Ausnahmen das System durchlöchern und seine eventuelle Reform erheblich erschweren. Wir werden also der Mehrheit der Kommission folgen.
Zum Minderheitsantrag Ritter bezüglich des Vorsteuerabzugs bei Holdings: Der Vorsteuerabzug ist der Abzug einer Vorsteuer, die im Rahmen einer Wertschöpfungskette angefallen ist. Mit diesem Antrag würde der Vorsteuerabzug unabhängig von der unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmens, dessen Wertpapiere gehandelt werden, entstehen - unabhängig von seiner Einbindung in einer Wertschöpfungskette. Das widerspricht der Logik des Systems. Deshalb folgt die Mitte dem Antrag der Minderheit Ritter.
Zum Thema "Verlagerungsverfahren bei Importen", zum Minderheitsantrag Birrer-Heimo: Wie schon einleitend erwähnt, führt die im Projekt vorgeschlagene Bestimmung in Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b einen klaren Vorteil für elektronische Plattformen ein. Ihnen wird die Möglichkeit des Verlagerungsverfahrens eingeräumt, ohne dass sie die üblicherweise für inländische Importeure geltenden Bedingungen erfüllen müssen, wie dies in Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe a gefordert wird. Das Verlagerungsverfahren stellt für importierende Unternehmen tatsächlich eine finanzielle und administrative Erleichterung dar, indem die Mehrwertsteuer periodisch statt bei jeder einzelnen Einfuhr entrichtet werden kann. Um diese Benachteiligung zu beseitigen, muss das Verlagerungsverfahren generell für alle steuerpflichtigen Importeure geöffnet werden. Die generelle Öffnung würde für zahlreiche Schweizer Unternehmen eine einfach zu bewerkstelligende, aber wirksame administrative Entlastung darstellen.
Zur Steuervertretung für ausländische Unternehmen, zum Minderheitsantrag Marti Samira: Die Möglichkeit, dass die ESTV ausländische Unternehmen, die in der Schweiz steuerpflichtig werden, von der Pflicht zur Bestimmung einer Steuervertretung befreit, lehnt die Mitte ab. Die Bestimmung einer Steuervertretung ist für ein ausländisches Unternehmen zwar mit Kosten verbunden. Jedoch entstehen inländischen Unternehmen für die Erfüllung der Steuerpflicht ebenfalls hohe Kosten, weshalb das aus Sicht des fairen Wettbewerbs nicht verständlich ist. Die Mitte unterstützt hier die Mehrheit der Kommission.