AB 300989
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-01
Wortprotokoll
Das geringe Interesse hier im Saal zeigt es: Es ist eine eher technische Vorlage. Für die Digitalisierung und den Umgang mit entsprechenden Prozessen braucht es eine Rechtsgrundlage für Bund und Kantone, damit wir Klarheit haben, wie das gemacht werden soll. Das Gesetz dient der Erfüllung von Behördenaufgaben. Es werden damit nicht neue Behördenaufgaben kreiert, es wird nichts Neues entworfen, sondern digitale Prozesse sollen den Behörden die Erfüllung ihrer Aufgaben erleichtern, und zwar sowohl innerhalb der Bundesverwaltung selbst als auch in der Zusammenarbeit mit den Kantonen.
Das Gesetz regelt insbesondere die Voraussetzungen, die Frage, wie man miteinander umgeht, welche Rechte und welche Pflichten bestehen. Dem Gesetz unterstellt ist grundsätzlich die Bundesverwaltung, weitere Behörden können sich unterstellen lassen; Sie sehen das in Absatz 2 des Gesetzes. Die dezentrale Bundesverwaltung oder Teile davon können mit dem Bundesrat eine Vereinbarung treffen, damit das entsprechend funktioniert. Es regelt also diesen technischen Bereich.
Vielleicht ist dieses Gesetz im Zusammenhang mit der digitalen Verwaltung insgesamt zu sehen. Der Bundesrat hat inzwischen zusammen mit den Kantonen und den Städten die Organisation DVS geschaffen. Dabei treffen sich die drei Staatsebenen regelmässig für Koordinationsaufgaben und sprechen miteinander ab, wie Prozesse digital zwischen den Verwaltungsebenen gestaltet werden können. Vorgesehen ist eine Weiterentwicklung in diesem Bereich. Wir studieren zurzeit die Schaffung einer Verfassungskompetenz, damit in einem späteren Bereich auch Verpflichtungen geschaffen werden können, um digitale Prozesse verbindlich zu machen. Aber darum geht es hier nicht. Hier geht es nur darum, wie innerhalb der Verwaltung bestehende Prozesse ergänzt oder erweitert werden können, indem man digitale Mittel einsetzt.
Ich glaube, es ist eine gute Grundlage. Sie stiess auch auf grosses Interesse bei den Kantonen und Gemeinden, sofern sie einbezogen waren. Wir sind hier mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs. Herr Rechsteiner hat darauf hingewiesen: Die Bedürfnisse der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sind zu berücksichtigen. Die Covid-Krise hat dazu geführt, dass sich heute sehr viele Leute in diesem digitalen Bereich bewegen und sich darin zurechtfinden und dass diesbezüglich eine relativ grosse Dynamik entstanden ist. Die Erwartungen an die Verwaltung, gerade jene der Bevölkerung, sind gestiegen. Man möchte auch mit den Verwaltungen von Kantonen und Bund über digitale Prozesse interagieren. Im Grunde schaffen wir hier die Rechtsgrundlagen dafür.
Es ist eine relativ einfache Vorlage, die im Alltag die Klarheit schafft, die manchmal noch nicht vorhanden ist. Herr Würth hat die Vorlage ausführlich erläutert. Ich glaube, es geht dabei am Schluss immer um zwei Dinge. Es geht einerseits um den Datenschutz: Daten von Personen müssen geschützt werden. Das gewährleistet diese Vorlage. Sie ist natürlich nicht die Grundlage dafür, aber der Datenschutz ist ein wesentliches Element, das gegeben sein muss, damit das Vertrauen in digitale Prozesse zunimmt. Andererseits ist die Sicherheit dieser Prozesse eine der Grundanforderungen. Hier haben wir jetzt mit dem ausgebauten Nationalen Zentrum für Cybersicherheit ein Element, das in der Bundesverwaltung und in diesen Prozessen eine recht hohe Sicherheit gewährleisten kann. Wir haben ebenfalls beschlossen, dieses Nationale Zentrum zu einem Bundesamt auszubauen, also die Kompetenzen zu konzentrieren, damit wir entsprechend sicherer auftreten und mehr Sicherheit schaffen können.
Diese beiden Aspekte - der Schutz von Personendaten und die Sicherheit im Umgang mit digitalen Prozessen - ziehen sich hier wie ein roter Faden hindurch. Das sind die wesentlichen Elemente, auch in Zukunft, um das nötige Vertrauen in solche Prozesse zu schaffen.
Ich bitte Sie ebenfalls, auf diese Vorlage einzutreten und ihr dann zuzustimmen. [PAGE 332]