preparatory:AB 301084
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-01
Wortprotokoll
Die Stellungnahme zu meiner Motion, die ich im Juni 2020 eingereicht habe, wurde vom Bundesrat bereits drei Monate später, also im August 2020, verabschiedet. Seither sind rund zwei Jahre Pandemie ins Land gezogen, die uns allen die Notwendigkeit von bedarfsabhängigen Kinderzulagen vor Augen geführt haben. Die Menschenschlangen bei der Essensausgabe werden wir so schnell nicht wieder vergessen. Nur dank den für unser politisches System raschen staatlichen Unterstützungsmassnahmen, aber vor allem auch dank der grossen Solidarität der Bevölkerung, konnte grosses Leid verhindert werden.
Gleichzeitig zeigen die im Februar 2022 vom Bund veröffentlichten Armutszahlen 2020 eine erneute Zunahme der Armut in der Schweiz, deren Ausmass seit 2014 ansteigt. Das BFS muss sich dabei auf die Einkommensdaten von 2019 stützen, also auf Daten aus der Zeit vor der Pandemie. Anfang 2020 waren rund 722[NB]000 Menschen in unserem Land von Armut betroffen, darunter rund 133[NB]000 Kinder. Zu den 8,5 Prozent Armutsbetroffenen kommen schätzungsweise nochmals gleich viele Menschen dazu, die nur knapp über der [PAGE 880] Armutsgrenze leben. Die Corona-Pandemie drängte insbesondere auch diese Personengruppe in die Armut, da allenfalls ein Nebenjob wegfiel, das Trinkgeld ausblieb oder aufgrund von Kurzarbeit auch Lohneinbussen in Kauf genommen werden mussten. Während unterhalb der Armutsgrenze vor allem Alleinerziehende überdurchschnittlich vertreten sind, zeigt eine neue Studie der Berner Fachhochschule und des Hilfswerks Caritas, dass knapp oberhalb der Armutsgrenze sehr viele Paarhaushalte mit Kindern vertreten sind.
Wir müssen heute davon ausgehen, dass wir in der Schweiz mehr als eine Viertelmillion Kinder haben, die in finanziell sehr beengten Verhältnissen aufwachsen. Gleichzeitig wissen wir, dass ein bereits in der frühen Kindheit eingetretener Entwicklungsrückstand fast nicht mehr eingeholt werden kann und die betroffenen Kinder mit unterschiedlich langen Spiessen unterwegs sind.
Die in der Motion geforderten bedarfsabhängigen Kinderzulagen könnten eine enorme armutspräventive Wirkung entfalten. Es ist enttäuschend zu lesen, dass der Bundesrat mit einer wiederkehrenden Selbstverständlichkeit die Verantwortung den Kantonen zuschiebt. Dies tut er, obwohl einerseits in Artikel 11 der Bundesverfassung der Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung festgehalten ist und andererseits auch die von der Schweiz 1997 ratifizierte UNO-Kinderrechtskonvention keinen Interpretationsspielraum zulässt.
Klar, es ist zu begrüssen, dass immerhin 4 von 26 Kantonen in unserem Land das Instrument von Familienergänzungsleistungen kennen. Ein aktueller Evaluationsbericht aus dem Kanton Waadt zeigt hier übrigens sehr positive Resultate in Bezug auf deren Wirksamkeit. Gleichzeitig kommt der Bundesrat in seinem 2021 veröffentlichten Bericht zur frühen Kindheit aber selbst zum Schluss, dass in Bezug auf die Unterstützungsleistungen für Kinder und Familien enorme Unterschiede innerhalb der Schweiz vorhanden sind.
Kinder haben heutzutage in der Schweiz von Geburt an nicht die gleichen Chancen. Dabei rühmen wir uns doch als Land, in dem einem mit Fleiss und Einsatz praktisch alle Türen offen stehen. Mit nationalen bedarfsabhängigen Kinderzulagen für einkommensschwache Familien haben wir die Möglichkeit, in Sachen Entwicklungschancen für Kinder und Armutsprävention einen wichtigen Schritt vorwärts zu gehen.
Bitte unterstützen Sie meine Motion.