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preparatory:AB 301510

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-06-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat wird im Herbst 2022 über eine ordentliche Rentenanpassung ab dem 1. Januar 2023 entscheiden, die der gegenwärtigen Preisentwicklung am besten Rechnung tragen wird. Er wird dabei auch über Anpassungen der anerkannten Ausgaben bei den Ergänzungsleistungen entscheiden. Sollte der Landesindex der Konsumentenpreise, welcher unter anderem die Preise für Energie und Lebensmittel berücksichtigt, innerhalb des Jahres 2023 um mehr als 4 Prozent angestiegen sein, wird der Bundesrat die Renten und die EL-Eckwerte ausserordentlich bereits per 1. Januar 2024 wieder anpassen.