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preparatory:AB 301910

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-08

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, diese Motion abzulehnen, wie das der Bundesrat übrigens auch tut. Der Bundesrat möchte vielmehr einen Prüfauftrag, also die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Das haben wir jetzt aber nicht auf dem Tisch.

Um was geht es hier? Auch der Bundesrat hat die Frage gestellt, ob diese Motion überhaupt umsetzbar ist. Der Bundesrat verneint dies in seiner Antwort. Wir müssen uns vorstellen: Die Motion verlangt vom Bundesrat, im Familienrecht eine Datengrundlage zu Unterhaltsentscheiden von Gerichten zu schaffen. Die Motion spricht von Mikrodaten über nachehelichen Unterhalt und vor allem auch über Unterhaltsvereinbarungen. Mikrodaten - wie wollen Sie diese erheben? Wie wollen Sie den Gerichten sagen, welche Daten sie liefern sollen? Oder müssen da die Gerichte ihre Entscheide auseinandernehmen und beim Bundesamt für Statistik die Daten melden? Es stellt sich die Frage, ob das überhaupt umsetzbar ist. Oder geht es der Motion darum, die Gerichte zu überprüfen? Es macht den Anschein.

In der Begründung steht: "Nach einer Serie von Bundesgerichtsentscheiden [...] befindet sich insbesondere das eheliche Unterhaltsrecht in starkem Wandel. Die Leitentscheide bekräftigen eine Abkehr von verschiedenen Schutzklauseln im Eheunterhaltsrecht" und vor allem "vom Konzept der lebensprägenden Ehe". Müssen wir das überprüfen? Ich erinnere daran, dass wir, als wir hier in diesem Saal das Familienrecht, das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht, die Betreuung geändert haben, immer darauf aufmerksam gemacht haben, dass alles geändert wird, auch das Unterhaltsrecht. Das wussten wir. Wir wollten aber eine Änderung erreichen. Wir sagten in der Debatte über die Revision des gesamten[NB]Familienrechts[NB]immer, dass das Konzept der lebensprägenden Ehe ein alter Zopf sei, der ohnehin an Bedeutung verliere.

Das Konzept der lebensprägenden Ehe betrifft zudem ohnehin nur die hohen Einkommen. Denn wie wollen Sie die lebensprägende Ehe schützen oder weiterführen, wenn Sie kein Einkommen haben? Die lebensprägende Ehe betrifft die unteren Einkommen ja überhaupt gar nicht. Dort müssen Sie vielmehr die Frage stellen, ob Sie nach der Scheidung zwei Wohnungen bezahlen können. Das ist die Frage: Können Sie das noch tun oder nicht? In den meisten Fällen können Sie das eben nicht tun.

Es war also unsere Absicht, das alles zu ändern. Jetzt die Gerichte zu beauftragen, Mikrodaten zu liefern, finde ich den falschen Weg. Wir müssen nicht die Gerichte überprüfen. Vielleicht müssen wir überprüfen, was wir selbst machen - und zwar bevor wir uns entscheiden -, anstelle hier Mikrodaten bezüglich der Urteile zu verlangen.

Die Minderheit ist der Meinung, dass das, was die Motion will - eben Mikrodaten zu erheben -, auch nicht machbar ist. Die meisten Scheidungen werden über Scheidungskonventionen vollzogen. Da müssen Sie dann alle Unterlagen bezüglich der Scheidungskonvention entsprechend analysieren. Das betrifft die Steuererklärung, die bisherigen Einnahmen, die künftigen Einnahmen, die bisherigen Vermögen, die künftigen Vermögen, das BVG; auch die dritte Säule müssen Sie untersuchen. Das gehört alles zur Vereinbarung. Wie wollen Sie das tun? Wollen Sie den Gerichten den Auftrag geben, dass sie diese Daten erheben? Dann sagen die Gerichte, dass man, um diese Daten zu ermitteln, pro Gericht zwei, drei Leute mehr brauche. Das ist aber nicht Aufgabe der Gerichte. Wenn jemand solche Daten liefern kann, dann sind es allenfalls die Gerichte. Aber es ist nicht die Aufgabe der Gerichte, solche Daten zu liefern. Wenn Sie eine Scheidungskonvention haben, dann war es ohnehin der gemeinsame Wille, und wenn die Scheidungskonvention eingereicht wird, muss der Richter überprüfen, ob ein Armutsrisiko besteht. Diese Prüfung wird gemacht, und somit brauchen wir keine weiteren Prüfungen.[GZ]

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.