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preparatory:AB 302630

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09

Wortprotokoll

In den letzten Jahren wurden im Parlament diverse Vorstösse zum Schweizer Wein und zu seiner Stärkung auf dem Inlandmarkt eingereicht. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates entschied am 9. November 2021 im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 21.461, die eine Anpassung des Importsystems für Wein forderte, die aktuelle Situation beim Schweizer Wein vertieft zu diskutieren und dazu Anhörungen durchzuführen. Am 22. Februar 2022 wurden in der Folge der Schweizer Weinhandel, die Produzenten, Gastrosuisse, Biosuisse und Swiss Wine Promotion angehört. Es zeigte sich, dass die Positionen im Bereich der Anpassung des Importsystems für Wein innerhalb der Branche weit auseinanderliegen. Einhelligkeit bestand aber darüber, dass es richtig, wichtig und angezeigt sei, die Marketingbeiträge des Bundes für Schweizer Wein substanziell zu erhöhen.

Der Grund für das klare und gemeinsame Auftreten der gesamten Wertschöpfungskette lag darin, dass die heutigen Marketinggelder des Bundes für Wein in keinem Verhältnis mehr zu jenen des grössten Mitbewerbers, Italien, stehen. Unter der Prämisse, dass die Branche den gleich hohen Beitrag beisteuert, leistet der Bund heute einen Marketingbeitrag für den Schweizer Wein in der Höhe von 2,8 Millionen Franken. Der Staat Italien lässt sich den Schweizer Markt für Wein sage und schreibe bis zu 18 Millionen Franken jährlich an Marketinggeldern kosten; dies mit der Konsequenz, dass die Schweizer Weine auf dem Schweizer Markt heute einen Marktanteil von noch 35 Prozent haben, die italienischen Weine rund 24 Prozent, gefolgt von den französischen und spanischen Weinen.

Ja, Marketing ist nicht alles. Ohne ein gleichwertiges Marketing haben es aber auch beste Schweizer Weine schwer auf ihrem Heimmarkt. Hier braucht es aus Sicht der Mehrheit der Kommission zumindest gleich lange Spiesse, damit die Vorzüge der Schweizer Weine auf Augenhöhe mit denjenigen der starken Mitbewerber präsentiert werden können.

Der entscheidende Punkt war für die Kommission, dass die ganze Wertschöpfungskette - und so etwas würden wir uns von anderen Branchen manchmal auch wünschen - diese Strategie mitträgt und bereit ist, die notwendigen Mittel für die hälftige Finanzierung der Marketinganstrengungen aufzubringen; es gibt also eine Win-win-Situation. Mit den beantragten 9 Millionen Franken Bundesmitteln und dem gleich hohen Beitrag der Branche stünden 18 Millionen Franken an [PAGE 1066] Marketingmitteln für Schweizer Wein zur Verfügung, gleich viel wie dem stärksten Mitbewerber, Italien. Die Mittel des Bundes sollen zu diesem Zweck aufgestockt und nicht aus anderen Bereichen umgelagert werden.

Warum ist dies richtig und notwendig? Schweizer Weine verfügen heute über praktisch keinen Grenzschutz mehr. Das WTO-Zollkontingent für Rot- und Weissweine von 170 Millionen Litern pro Jahr wird seit Jahren - die Zahlen sind sehr deutlich - nicht mehr ausgeschöpft, und das dürfte auch so bleiben. Dies hängt mit dem rückläufigen Weinkonsum in der Schweiz zusammen. Damit wird kein Wein zum Ausserzollkontingentsansatz importiert, und dies bedeutet, dass der eigentlich bestehende Grenzschutz nicht mehr wirkt. Hier ist der Wein als eines der wenigen bedeutenden Landwirtschaftsprodukte der Schweiz dem internationalen Wettbewerb sehr direkt ausgesetzt. Für Reben gibt es keine speziell erhöhten Direktzahlungen und auch kein Instrument wie die Verkäsungszulage, die die hohen Schweizer Produktionskosten etwas abfedern soll. Eine Erhöhung der Marketingbeiträge des Bundes ist daher aus Sicht der Mehrheit der Kommission richtig; sie wird von der ganzen Wertschöpfungskette mitgetragen und mit demselben Betrag kofinanziert und ist zudem als Instrument international anerkannt.

Ihre Kommission hat der Motion mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Die parlamentarischen Initiativen wurden danach zurückgezogen, und das Importsystem steht damit nicht mehr zur Diskussion.

Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, ihrem Antrag zu folgen und die Motion anzunehmen.