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AB 303317

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-14

Wortprotokoll

Sie kennen es von den Strategieprozessen in Unternehmen und Verbänden: Am Anfang steht die Vision. Aber es reicht nicht, eine Vision und ein Leitbild zu haben. Damit man erfolgreich ist, muss man sich Ziele und Zwischenziele setzen und dann auch konkrete Massnahmen definieren, um diese Ziele zu erreichen.

Übersetzt auf den Klimaschutz heisst das: Es reicht nicht, als Vision eine klimaneutrale, dekarbonisierte Schweiz zu haben. Das ist zwar absolut zentral, aber es ist bloss der erste Schritt. Es braucht für diese Vision auch Ziele und Zwischenziele. Genau darum geht es in Block 1.

In Artikel 1 wird der Zweck des neuen Klimaschutz-Rahmengesetzes festgehalten: die Verminderung der Treibhausgasemissionen und die Anwendung von Negativemissionstechnologien, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und die klimafreundlichen Finanzflüsse.

In Artikel 2 wird definiert, was Negativemissionstechnologien, direkte und indirekte Emissionen und Netto-null-Emissionen sind.

In Artikel 3 wird es konkret: Hier werden Ziele und Zwischenziele gesetzt. Aus den Strategieprozessen wissen Sie, dass es wichtig ist, wie Herr Egger Mike vorhin gesagt hat, smarte Ziele zu definieren. Ziele müssen spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein.

Entsprechend taucht in Absatz 1 die erste Jahreszahl auf. Die Mehrheit der Kommission will netto null bis 2050 erreichen. Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit II (Klopfenstein Broggini), die netto null bis 2040 fordert. Als reiches, hochindustrialisiertes Land ist die Schweiz in der Pflicht, schneller auf netto null zu kommen und sich ambitioniertere Ziele zu setzen. Die Schweiz ist momentan gar nicht auf Kurs, sondern auf dem Weg, die Ziele, zu denen sie sich international bis 2030 verpflichtet hat, zu verfehlen. Der jüngste Bericht des Weltklimarates zeigt: Das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Abkommen ist nur noch erreichbar, wenn wir nun wirklich vorwärtsmachen.

Gar nichts halten wir vom Antrag der Minderheit I (Rösti). Aus der Klimakrise eine Zuwanderungsdebatte zu machen, hilft niemandem, am wenigsten dem Klima. Menschen verursachen CO2 - egal, ob sie diesseits oder jenseits der Schweizer Grenze leben. Wir müssen weltweit auf netto null kommen, nicht nur in der Schweiz.

Mit den Zwischenzielen, wie sie die Mehrheit der Kommission mit Artikel 3 Absatz 2 fordert, wird ein Absenkpfad definiert, der etwas steiler ist als eine lineare Absenkung. Allerdings ist er weniger ambitioniert, als es die Gletscher-Initiative fordert, da die Emissionen aus der internationalen Luftfahrt nicht mitberücksichtigt werden. Die Minderheit Clivaz Christophe bei Absatz 6 beantragt, dass diese Emissionen ebenfalls für die Zwischenziele berücksichtigt werden. Das macht die Zwischenziele ambitionierter und wirkungsvoller. Der Flugverkehr ist ein sehr grosser Emittent. 2019 hat die internationale Luftfahrt ab der Schweiz 5,74 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verursacht. Wir unterstützen diesen Minderheitsantrag.

Eine Abschwächung, wie sie die Minderheit Egger Mike mit Artikel 3 Absatz 3 beantragt, würde hingegen dazu führen, dass wir netto null weder 2040 noch 2050 erreichen. Eine solche Halbierung der Zwischenziele ist ambitions- und wirkungslos.

In Artikel 4 Absatz 1 geht es um die Ziele und Zwischenziele in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie. Das ist sehr wichtig. Sie erinnern sich: Ziele müssen spezifisch sein. Die Minderheit Munz beantragt zusätzlich Ziele und Zwischenziele für die Landwirtschaft. Diese ist für über 13 Prozent der Schweizer Treibhausgasemissionen verantwortlich. Sie darf nicht ausgeklammert werden, sondern soll sich ebenfalls an der Erreichung der Klimaziele beteiligen.

Die Minderheit Egger Kurt beantragt mit einem zusätzlichen Absatz 3 Massnahmen, falls Kantone die Zwischenziele nicht erreichen können. Das ist absolut zentral. Kantone, die die Sektorziele voraussichtlich nicht einhalten, müssen in die Pflicht genommen werden können. Hier muss der Bund die Möglichkeit haben, wirkungsvolle Massnahmen anzuordnen. Die SP-Fraktion unterstützt diese Minderheit.

Geschätzte Damen und Herren, es reicht nicht, eine visionäre Zukunft vor Augen zu haben. Nein, ganz zentral sind smarte Ziele und Zwischenziele, wie sie das neue Klimaschutz-Rahmengesetz festhält.

Ich bitte Sie, den Empfehlungen der SP-Fraktion zu folgen.