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preparatory:AB 303346

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-14

Wortprotokoll

Im Block 1 geht es um die Klimaziele. In Artikel 1, dem Zweckartikel, wird festgelegt, dass die Schweiz mit ihren Zielen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen und der Anwendung von Negativemissionstechnologien ihren Beitrag an die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2 Grad bzw. 1,5 Grad leisten soll. Dabei werden die weiteren Zielsetzungen des Pariser Klimaabkommens aufgenommen, hinsichtlich Anpassungen an den Klimawandel und hinsichtlich Finanzmittelflüssen. Artikel 2 widmet sich den Begriffsbestimmungen. Es geht darum, was unter "netto null Emissionen" verstanden wird, wie direkte und indirekte Emissionen definiert werden und worum es sich bei Negativemissionstechnologien handelt.

In Artikel 3 Absatz 1 wird das Netto-null-Ziel auf das Jahr 2050 festgelegt. Eine Minderheit I (Rösti) will, dass das Netto-null-Ziel 2050 gegenüber dem Referenzjahr 1990 definiert und dabei das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum berücksichtigt wird. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt die [PAGE 1167] damit einhergehende Relativierung ab, weil diese nicht kompatibel mit dem Pariser Klimaabkommen ist. Dieses Anliegen wurde in Ihrer Kommission deshalb mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Eine Minderheit II (Klopfenstein Broggini) strebt demgegenüber ein ambitionierteres Ziel an. Der Bund soll das Netto-null-Ziel bereits für 2040 anstreben. Dies wurde in der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen verworfen.

In Artikel 3 Absatz 2 werden Zwischenziele auf dem Weg hin zu netto null festgelegt. Eine Minderheit Egger Mike will die besagten Werte alle jeweils halbieren. Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet dies unter der Prämisse, dass man die Klimaziele auch tatsächlich erreichen will und es nicht einfach bei schönen Worten bleibt, als nicht nachvollziehbar. Dieser Antrag wurde denn auch in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Gemäss Artikel 3 Absatz 6 enthalten die Ziele auch die Klimabilanz der in der internationalen Luft- und Schifffahrt eingesetzten und in der Schweiz getankten Treibstoffe. Die Zwischenziele betrifft dies in Übereinstimmung mit internationalen Regeln nicht. Eine Minderheit Clivaz Christophe will diese Treibstoffe auch bei den Zwischenzielen berücksichtigen. Dieser Antrag fand in der Kommission keine Mehrheit und wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

In Artikel 4 werden für drei Sektoren Richtwerte definiert, und zwar für Gebäude, Verkehr und Industrie, jeweils bis 2040 und bis 2050. Demnach sollen der Gebäude- und der Verkehrssektor im Jahr 2050 keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen. Im Industriesektor sollen die Emissionen bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 90 Prozent vermindert werden.

Eine Minderheit Graber will ganz auf Sektorziele verzichten und verlangt die Streichung des gesamten Artikels; es wurde argumentiert, es handle sich um Planwirtschaft und Mikromanagement. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist im Gegensatz dazu der Meinung, dass es für die Planungs- und Investitionssicherheit der verschiedenen Player eben wichtig ist, Zwischenziele zu setzen, auch im Sinne entsprechender Guidelines, wobei es sich eben ausdrücklich um Richtwerte handelt. Der Antrag Graber wurde in der Kommission mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Der Minderheitsantrag Munz wurde zurückgezogen. Eine weitere Minderheit, die Minderheit Egger Kurt, will mit einem zusätzlichen Absatz 3 ab 2027 CO2-Grenzwerte für Altbauten in Kantonen einführen, welche die definierten Gebäuderichtlinien nicht einhalten können. Die Diskussion zu einer derartigen Regelung gehört nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission ins Massnahmengesetz. Dieses Anliegen fand denn auch keine Mehrheit und wurde mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Namens der Mehrheit Ihrer Kommission beantrage ich Ihnen, in diesem Block jeweils der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.