preparatory:AB 30386
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Herr Brändli hat noch einmal ein Element erwähnt, das dazu führt - wenn man es wirklich als massgebend betrachtet -, dass man zum Schluss der Mehrheit kommen muss. Wenn man betrachtet, wofür diese Direktzahlungen geleistet werden - weil sie eben das Entgelt für eine Gegenleistung sind -, dann kommt man zum Schluss, dass dieses Entgelt auch jemandem gezahlt werden muss, der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, wenn er seine Leistungen erbracht hat. Das ist eigentlich die logische Folge: Die Direktzahlungen werden als Entgelt für eine erbrachte Leistung ausgerichtet und somit auch an Leute, die in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Ich möchte Ihnen beantragen, der Mehrheit zu folgen. Ich bin einverstanden mit dem, was Herr Brändli gesagt hat. Der Zweitrat ist eingeladen, sich mit dieser Frage noch einmal zu befassen. Der Zweitrat soll insbesondere beim Arbeitseinkommen des mitverdienenden Ehepartners eine Lösung suchen - das wäre dann vielleicht eine Kompromisslösung -, weil es schon stossend ist, dass in den Fällen, in denen die Ehefrau oder der Ehemann ausserhalb des Hauses mitarbeitet und deshalb die Schwelle überschritten wird, die Direktzahlungen entfallen. Von daher gesehen wäre der Zweitrat eingeladen, noch einmal zu prüfen, ob es irgendeine Kompromissformel gibt.