preparatory:AB 304316
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-16
Wortprotokoll
Ich komme zuerst zur Swiss: Die Boni-Zahlung, die jetzt gerade angesprochen wurde, wurde vor der Covid-Krise beschlossen und hat sich auf das Vorjahr bezogen, in dem die Swiss noch gute Erträge und Überschüsse erzielt hat. Das war eine vertragliche Vereinbarung mit den Angestellten, und Verträge mit den Angestellten sind einzuhalten. Das ist nun einmal einfach so. Das ist auch bei uns so. Man kann Verträge nicht im Nachhinein einseitig abändern und diese dann nicht einhalten. Die Swiss hat [PAGE 1293] sämtliche Covid-Kredite zurückbezahlt, inklusive Zinsen von etwa 60 Millionen Franken. Dieser Bereich ist also entsprechend bereinigt. Wir haben keine Restanzen mit der Swiss. Die Swiss hat sich an die entsprechenden Auflagen gehalten.
Ich komme nun zur Motion im Allgemeinen: Es gibt nun einmal Betriebe, die haben einen relativ tiefen Lohn und einen flexiblen Anteil, den man dann als Boni bezeichnet, und dieser flexible Anteil ist auch Vertragsbestandteil der entsprechenden Löhne. In vielen Bereichen ist der flexible Anteil relativ klein. Man will, dass das Kader Sonderleistungen erbringt, und man ist dann auch bereit, diese zu bezahlen. Wenn Sie diesen Anteil jetzt unter dem undefinierten Begriff "Boni" streichen wollen, dann greifen Sie wieder ins Vertragsrecht ein, denn es gibt diese Verträge, und gerade KMU-Betriebe, die während der Covid-Krise unterstützt wurden, haben das sehr oft: einen relativ kleinen flexiblen Anteil mit entsprechenden Leistungsvereinbarungen. Wenn die Leistungen erfüllt werden, wird das entsprechend ausbezahlt.
Das ist nichts anderes als ein normales Vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Hier gesetzlich einzugreifen, geht einfach nicht. Arbeitgeber haben einen Vertrag, der eingehalten werden muss, der respektiert werden muss, und Boni sind nicht einfach etwas Ungehöriges, sondern Boni werden für Leistungen bezahlt. Hier einzugreifen, ist aus unserer Sicht a) nicht möglich und b) nicht sinnvoll.
Aber selbstverständlich haben wir ein Auge darauf, dass nicht zusätzliche Gewinnausschüttungen über Boni erfolgen, die nicht vereinbart wurden. Ich glaube, das ist auch sichergestellt. Aus unserer Sicht gibt es keinen Handlungsbedarf, denn eben: Verträge sind Verträge, die einzuhalten sind.