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preparatory:AB 304769

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-12

Wortprotokoll

Die Schweiz hat ja den Anspruch, zu den weltweit führenden Finanzplätzen zu gehören. Zu diesem Anspruch gehört, dass die Welt bzw. die Finanzmärkte Vertrauen in unser Land haben. Dazu gehören eben Transparenz und Rechtssicherheit. Unter diesem Titel spielt der automatische Informationsaustausch eine nicht zu unterschätzende Rolle. Stellen Sie sich vor, wir hätten nie einen Vertrag abgeschlossen - dann wären wir auf vielen schwarzen Listen zu finden und hätten uns mit Sanktionen auseinanderzusetzen.

Wir machen diesen automatischen Informationsaustausch also aus eigenem Interesse, um gegen aussen diese Transparenz darzustellen. Selbstverständlich kann das, wie Herr Matter gesagt hat, in Einzelfällen zu Problemen führen, die man dann lösen muss. Einzelne Probleme lassen sich aber so besser lösen, als wenn die Schweiz mit ihrem internationalen Renommee völlig ausserhalb des internationalen Rahmens stehen würde. Diese Rechtssicherheit und diese Transparenz gehören heute zu einem Finanzplatz, der sich mit den Besten der Welt messen will.

Wir schlagen Ihnen die Erweiterung des AIA um zwölf Staaten vor; Sie haben es gehört. Es geht um Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, Moldova, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und die Ukraine. Das tönt wie schon bei früheren AIA-Abkommen, die wir Ihnen unterbreitet haben, vielleicht zum Teil leicht exotisch. Derzeit sind von den vorgeschlagenen Partnerstaaten nur Ecuador, Jamaika und Kenia in der Lage, die Daten nach dem globalen Standard in reziproker Weise[NB]auszutauschen. Neukaledonien hat sich gegenüber der OECD als ständiger nicht reziproker Partnerstaat erklärt, was bedeutet, dass die Schweiz ab 2024 via Frankreich Informationen über Finanzkonten erhalten wird, aber keine solchen liefern müssen wird. Bei den übrigen vorgeschlagenen Partnerstaaten[NB]liegen[NB]insbesondere[NB]die Ergebnisse der Prüfung des Global Forums im Bereich der Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht vor.

Da sich die Staaten zur Einführung des AIA ab 2023 verpflichtet haben, müssen sie die erforderlichen Voraussetzungen bis Ende 2022 erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, würde die Schweiz diese Länder bis auf Weiteres nicht als AIA-Partner notifizieren, und die Einführung des AIA würde um ein Jahr aufgeschoben.

Die Ukraine hat 2021 erklärt, dass sie den AIA ab 2023 umsetzen wolle. Der Bundesrat möchte die Vorbereitungen mit der Ukraine in diesem Bereich vorantreiben. Auch wenn es zurzeit eher unwahrscheinlich ist, dass die Ukraine die [PAGE 1363] Voraussetzungen umsetzen kann, ist es wichtig, dass die Schweiz hier signalisiert, dass sie zum AIA bereit ist.

Die Frage nach Russland wurde auch gestellt. Hier wird der Bundesrat an einer der nächsten Sitzungen den Entscheid fällen; Sie haben uns ja den entsprechenden Brief geschrieben. Der Bundesrat hatte nie eine von den Vorstellungen oder Forderungen in Ihrem Brief abweichende Meinung. Ich denke, er wird in diesem Sinn entscheiden. Ich möchte dem Entscheid aber nicht vorgreifen.

Zusammengefasst kann man sagen: Die Erweiterung des AIA um die vorgeschlagenen zwölf Partnerstaaten ist für die Schweiz sinnvoll und notwendig, wenn wir die politischen Verpflichtungen im Bereich der Steuertransparenz auch international wahrnehmen wollen. Das ist, wie gesagt, eine der Voraussetzungen und Erwartungen, die man an die Schweiz entsprechend stellt.

Das heisst nicht - und darüber erstatten wir ja jeweils auch Bericht -, dass wir im Einzelnen diesen Austausch nicht sowohl sorgfältig prüfen als uns auch international absprechen, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Wir können aber doch feststellen, dass dieser Austausch - letztes Jahr tauschten 106 Partnerstaaten untereinander Informationen über Finanzkonten aus, was gesamthaft etwa 7000 verbindlich aktivierten bilateralen AIA-Beziehungen entspricht - zu einer Verbesserung und zu einer erhöhten Transparenz[NB]geführt[NB]hat.

Es ist also nicht nur ein Zwang, sondern im Interesse der Schweiz, dass wir diese Transparenz hier entsprechend schaffen. Wie gesagt, das Vorgehen wird gestaffelt sein; je nachdem, welche Staaten bereit sind bzw. nicht, werden wir diese dann notifizieren und Ihnen darüber auch[NB]Bericht[NB]erstatten.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.