preparatory:AB 304854
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-12
Wortprotokoll
Der Vorstoss geht auf die letztjährige Budgetdebatte zurück. Beide Räte haben damals eine Aufstockung des Budgets gefordert, um in diesen Bereichen Anschubfinanzierungen leisten zu können. Wir haben diese Budgetaufstockung abgelehnt, und Sie sind uns gefolgt, weil es, wie wir gesagt haben, dafür keine Rechtsgrundlage gab. Aus diesem Grund wurde diese Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragen würde, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.
Wie Sie sehen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung, weil er der Meinung ist, dass wir zwar in der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft Lösungen in Bezug auf die Cyberabwehr finden können, dass wir uns aber nicht an einzelnen Projekten beteiligen sollten. Das Fehlen einer Rechtsgrundlage hat dazu geführt, dass der Ständerat in der Beratung des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG), das heute ursprünglich auf Ihrem Tagesplan stand, einen Artikel eingebaut hat, der die Rechtsgrundlage schafft, die jetzt auch Herr Grüter eigentlich will.
Diese Rechtsgrundlage war auch in Ihrer vorberatenden Kommission nicht umstritten. Es wird im EMBAG den Artikel 16a geben, der die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung schafft. Da dieser Artikel im Ständerat locker durchgegangen ist, nehme ich an, dass das auch bei Ihnen passieren wird. Sie hätten dann eigentlich die gesetzliche Grundlage geschaffen, die Sie in der Budgetdebatte gefordert haben und die Herr Grüter jetzt fordert.
Allerdings werden wir in der Anwendung sehr zurückhaltend sein müssen. Es kann nicht sein - davor möchte ich jetzt schon warnen -, dass der Bund überall und jederzeit auch noch Anschubfinanzierungen leistet, denn aus Anschubfinanzierungen werden meist längerfristige einseitige Zahlungen. Das möchten wir verhindern. Wie wir damals schon gesagt haben, kann es aber in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, dass man für ein Leuchtturmprojekt, das eine gewisse Bedeutung hat, einen gewissen Input gibt. Die entsprechende Möglichkeit werden Sie mit dem EMBAG schaffen.
Ich bleibe jetzt einmal beim Antrag des Bundesrates, den Vorstoss nicht anzunehmen. Wenn Sie ihn annehmen, werden wir ihn Ende Jahr abschreiben, wenn die Vorlage des EMBAG angenommen wurde, denn es wäre dann das erreicht, was Sie hier gegen den Willen des Bundesrates möchten. Die Annahme würde bedeuten, dass wir in der Umsetzung sehr vorsichtig sein müssen, nicht nur, weil wir nicht alles unterstützen wollen, sondern einfach auch, weil wir kein Geld mehr haben. Ich mutiere immer mehr vom Finanzminister zum Schuldenverwalter, und diese Rolle liegt mir nicht so ganz.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Wenn Sie sie annehmen, werden wir sie abschreiben. Mit der Gesetzesvorlage, die der Ständerat verabschiedet hat, ist das Ziel eigentlich erfüllt.