preparatory:AB 304859
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen. Sie ist auf den ersten Blick durchaus verständlich. Wenn wir hier aber mit dem Ausland vergleichen, und es wurden ja Beispiele aufgeführt, dann sehen wir, dass die Differenz zwischen dem Mehrwertsteuersatz und dem reduzierten Mehrwertsteuersatz bei uns 4,8 Prozent beträgt. In den meisten europäischen Ländern beträgt diese Differenz mehr als 10 Prozent. Dort fällt es also ins Gewicht.
Es würden sich dann natürlich Abgrenzungsfragen stellen. Wenn Sie den Auspuff des Autos erneuern: Ist das jetzt eine Reparatur? Und ist der Mehrwertsteuersatz für die Arbeit um 2,5 Prozent reduziert zu berechnen und für den neuen Auspuff als Ersatzteil mit 7,7 Prozent? Oder nehmen Sie an, Sie renovieren einen alten Schrank und müssen die Beschläge ersetzen: Gelten die neuen Beschläge als neu oder als Reparaturmaterial? Diese Fragen würden sich stellen.
In der Schweiz ist die Differenz zwischen den Steuersätzen nicht so gross. Den Umstand, dass vieles einfach fortgeworfen anstatt repariert wird, können wir mit dieser kleinen Differenz wohl auch nicht aus dem Weg räumen. Das ist auch eher eine Mentalitätsfrage und nicht primär eine Frage des Mehrwertsteuersatzes. Ich bin der Meinung, wir sollten auch in diesem Bereich möglichst wenig Ausnahmen schaffen, weil die Abgrenzung tatsächlich schwierig werden kann. Wenn Sie eine Küche ersetzen: Was an dieser Küche ist eine Reparatur, und was ist neu? Wenn der defekte Kühlschrank ersetzt wird: Ist das nur eine Reparatur oder ist das eine Neuanschaffung? Zu welchem Satz wird das besteuert?
Zusammengefasst: Die Motion schafft Abgrenzungsprobleme, sie schafft möglicherweise auch neue Steuerlücken, sie erschwert die entsprechende Kontrolle. Und eben, die Differenz bei uns in der Schweiz ist nicht so gross, dass die Motion einen tatsächlichen Anreiz schaffen würde - im Gegensatz zu anderen Ländern, wo die Differenz 10 und mehr Prozent ausmacht.
Es wäre durchaus wünschenswert, hier mehr zu machen und mehr Reparaturen zu tätigen, anstatt immer alles gerade in den Müll zu werfen und so zu entsorgen. Aber ich glaube, mit dieser kleinen Differenz schaffen wir nicht den entscheidenden Anreiz, und die Durchsetzung ist dann schon sehr, sehr komplex. Schauen Sie einmal die Wegleitung zum Mehrwertsteuergesetz an. Diese ist jetzt schon unverständlich. Wenn Sie die Motion annehmen und auch noch alle diese Fälle geregelt werden müssen - sei es auch nur im grossen Ganzen und der Richtung nach -, dann schaffen Sie wieder Abgrenzungsschwierigkeiten, Sie schaffen wieder Probleme, Sie schaffen Ausnahmen, die nach neuen Ausnahmen rufen.
Ich bitte Sie, dieses Problem nicht über die Mehrwertsteuer zu lösen. Das ist eine Mentalitätsfrage, die sich etwas eingespielt hat. Nehmen Sie auch kleine Beispiele wie ein Velo, das ich reparieren muss: Ist der neue Schlauch ein Ersatzteil oder eine Neuanschaffung? Solche Fragen stellen sich tatsächlich. Meine Leute aus der Steuerverwaltung haben mir Dutzende von Beispielen aufgeschrieben, die zum Teil vielleicht etwas gesucht sind. Aber ich glaube wirklich nicht, dass wir Vorteile haben, wenn wir hier das Mehrwertsteuergesetz anpassen. Wir schaffen mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.