AB 305273
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Bei Artikel 19 und bei meinem Minderheitsantrag geht es um Auskunftspflichten und Transparenz. Die systemkritischen Unternehmen sowie die mit ihnen direkt oder indirekt verbundenen Konzerngesellschaften, deren Revisionsstellen, die für ihre Buchführungs- und Treuhandtätigkeiten beigezogenen Personen und Unternehmen - sie alle sind verpflichtet, den zuständigen Bundesstellen, insbesondere der Elcom und der Eidgenössischen Finanzkontrolle, gewisse Auskünfte zu erteilen und ihnen die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Bereits ab Inkrafttreten dieses Gesetzes, voraussichtlich am Tag nach den Schlussabstimmungen dieser Session, müssen die Unternehmen Folgendes zur Verfügung stellen: Unterlagen und Informationen zur aktuellen Finanzlage; Unterlagen und Informationen zu den abgeschlossenen Energiehandelsgeschäften; eine Darstellung der Marktentwicklungen, die dazu führen könnten, dass das systemkritische Unternehmen auf zusätzliche Liquidität angewiesen ist. Für die Risikoabschätzung sind diese Informationen unabdingbar.
Wenn ein Unternehmen einen Antrag einreicht und sich unter den Rettungsschirm stellen will, dann muss es der Elcom und der Eidgenössischen Finanzkontrolle Unterlagen und Informationen über die Finanzplanung für den Zeitraum der Geltungsdauer dieses Gesetzes, über die Höhe und Ausschöpfung von bestehenden Darlehen und Kreditlinien, über die offenen Risikopositionen mit Gegenparteien sowie aufgeschlüsselte Informationen über "margin calls" an allen organisierten Marktplätzen liefern. Für die Prüfung, ob ein [PAGE 1406] Unternehmen systemkritisch ist, muss es ab dem Zeitpunkt des Antrages die Unterlagen und Informationen zu den abgeschlossenen Energiehandelsgeschäften, die Informationen zur Höhe und Ausschöpfung von bestehenden Darlehen und Kreditlinien und die offenen Risikopositionen mit Gegenparteien zur Verfügung stellen.
Die Mehrheit der UREK-N möchte nun, dass die Unternehmen diese Unterlagen nur insoweit zur Verfügung stellen müssen, als sie der Überwachung der Risiken des Bundes im Zusammenhang mit dem Darlehen dienen. Die Minderheit, die ich vertrete, findet diese Abschwächung unnötig und sogar kontraproduktiv und beantragt Ihnen, bei der Version des Ständerates zu bleiben. Elcom und Finanzkontrolle müssen für die Risikoabschätzung möglichst umfassend informiert werden. Eine Einschränkung birgt die Gefahr, dass die entscheidenden Informationen dann gerade nicht zur Verfügung gestellt werden. Denn wer entscheidet, welche Unterlagen für die Überwachung der Risiken des Bundes im Zusammenhang mit dem Darlehen effektiv relevant sind?
Zum Thema Transparenz und Offenlegungspflicht gehört auch, die Bevölkerung auf geeignete Weise zu informieren, warum ein Unternehmen auf Staatshilfe angewiesen ist. Das fordert der Einzelantrag Masshardt. Die Steuerzahlenden haben ein Recht darauf, zu wissen, wofür und weshalb Steuergelder verwendet werden. Es geht nicht darum, Geschäftsgeheimnisse öffentlich zu machen, sondern um eine transparente Information der Bevölkerung, damit diese nachvollziehen kann, wie es zur vorliegenden Situation gekommen ist.
Ich bitte Sie also, der Minderheit Suter zu folgen und auch den Einzelantrag Masshardt bezüglich Transparenz zu unterstützen.