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Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-09-13

Wortprotokoll

Im Antrag der Minderheit II (Girod) geht es darum, eine Lücke im Landesversorgungsgesetz zu schliessen. Heute ist definiert, dass man nur bei unmittelbar drohender oder bereits bestehender Mangellage handeln kann. Das wäre also im Februar, wenn es schon zu spät ist. Andere Länder haben eine Regulierung, die es ermöglicht, schon vorher zu handeln. Deshalb beantragen wir, in Analogie zur Ampel zusätzlich zu den Kategorien Rot und Grün auch eine Kategorie Orange einzuführen. Damit hat man klar definierte Kompetenzen, die es dem Bundesrat bereits bei einer drohenden Mangellage erlauben, Massnahmen zu ergreifen.

Die Minderheit I (Egger Kurt) beantragt in diesem Rahmen wie ausgeführt zwei Massnahmen bezüglich Einsparungen und Auktionen. Der Antrag der Minderheit II fokussiert auf die minimalen Pegelstände in Stauseen. Es geht um folgende Gefahr: Die Preise werden in Europa in einem harten Winter wahrscheinlich im Januar am höchsten sein. Im Falle eines Ausfalls von AKW könnte es passieren, dass alles exportiert wird, die Stauseen also geleert werden, um die Widerstandsheizungen in Frankreich zu betreiben. Das würde dazu führen, dass die Stauseen praktisch leer wären, wenn im Februar die Mangellage eintreffen würde. Die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (Ostral) würde also leere Stauseen übernehmen, und es wäre keine Reserve vorhanden.

Da es uns auch an Gasreserven fehlt, wäre es wichtig, in einer solchen Situation minimale Reserven in den Stauseen zu haben. Mit dem heutigen Instrument einer Reserve, die man am Markt einkauft, funktioniert das einfach nicht, denn in diesem Rahmen sollen nur 0,5 Terawattstunden reserviert werden. Das ist so viel, wie man schon immer am Ende des Winters in den Stauseen hatte. Zum Vergleich: Insgesamt beträgt die Kapazität 10 Terawattstunden. Eine solche Reserve entspräche also nur 6 Prozent der gesamten Kapazität. Normalerweise stehen Ende Januar 3 Terawattstunden zur Verfügung. Eine Reserve von 0,5 Terawattstunden wäre also zu gering. Aber es wäre auch zu teuer, eine grössere Reserve am Markt einzukaufen - man geht von einer halben Milliarde Franken aus, die hierfür ausgegeben werden müsste. Das kann nicht die Lösung sein.

Im Ausland hat man auch eine Reserve. Wir haben eine Reserve, nämlich unsere Wasserkraft. Wasserkraft sollte gerade in diesem Winter, in dem wir sie so dringend brauchen, vom Bundesrat über Pegelstände reserviert werden können. So könnte Energie bis zu einem bestimmten Pegelstand verkauft werden. Gegen Ende des Winters würde der Pegelstand sinken. Er dürfte einen entsprechend festzulegenden Wert nicht unterschreiten, damit eine minimale Reserve bestehen bleibt, um die Leistung der Wasserkraftwerke auch wirklich abrufen zu können.

Ich bitte Sie deshalb: Lassen Sie uns sicherstellen, dass die Wasserkraft dann, wenn wir sie für die Bevölkerung am dringendsten brauchen, für die Versorgungssicherheit in der Schweiz verwendet werden kann, statt dass sie, weil der Preis im Januar vielleicht sehr hoch ist, voreilig verkauft wird. Vielen Dank für die Zustimmung.

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