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preparatory:AB 30620

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-04

Wortprotokoll

Eine Erklärung zu Artikel 32bis, den die Kommission mit 18 zu 1 Stimmen einzufügen beantragt: Ich weise darauf hin, dass die Kommission diese Bestimmung aufgenommen hat, um ausdrücklich festzuhalten, dass dieses Gesetz nicht rückwirkend ist. Eine solche Bestimmung ist grundsätzlich nicht nötig, aber wir haben in der Kommission gefunden, wenn wir es hier ausdrücklich festhalten, erübrigt sich jede weitere Diskussion bezüglich Rechtssicherheit: Dieses Gesetz ist nicht rückwirkend, wie in Artikel 32bis nochmals ausdrücklich festgehalten wird.