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preparatory:AB 306325

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-20

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Bevor ich auf die Minderheitsanträge eingehe, rufe ich Ihnen noch einmal die drei zentralen Punkte in Erinnerung, die uns beim Rettungsschirm wichtig sind.

1. Bei dieser Vorlage geht es um die Sicherung der Schweizer Stromversorgung, nicht um die Rettung einzelner Unternehmen. Es geht darum, zu verhindern, dass ein systemkritisches Stromunternehmen ausfällt und damit eine fatale Kettenreaktion auslöst, die die Stromversorgung in der [PAGE 1534] Schweiz und damit unsere Bevölkerung und die Wirtschaft in der Schweiz und in Europa gefährdet.

2. Die Vorlage ist ein Rettungsschirm, der wirklich nur im äussersten Notfall, in einem Worst-Case-Szenario, zum Zug kommt, also nur dann, wenn das für die Sicherheitsleistungen an der Börse notwendige Kapital nicht anderweitig beschafft werden kann. Das Gesetz heisst "Subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft", und subsidiär heisst eben, dass die Unternehmen und ihre Eigentümer zuerst alle Massnahmen ergreifen müssen und dass der Bund erst dann einspringt, wenn diese nicht helfen.

3. Der Rettungsschirm soll möglichst unattraktiv ausgestaltet sein. Es sollen hohe Hürden eingebaut werden: Dividenden- und Boni-Verbot, hohe Zinsen, grösstmögliche Transparenzpflicht. Ich bin der Meinung, dass wir das alles jetzt in der Vorlage eingebaut haben.

Nun zu den Minderheiten, zuerst zu Artikel 3 Absatz 3, zur Minderheit Aeschi Thomas: Dieser Absatz wurde vom Ständerat neu hinzugefügt. Die Minderheit Aeschi Thomas will wie der Ständerat die Eigentümer nachträglich in die Pflicht nehmen, wenn diese ihren subsidiären Pflichten ungenügend nachgekommen sind, also eben das Kapital nicht erhöht und keine Darlehen oder Garantien abgegeben haben. Dies sollen sie innerhalb einer gewissen Frist nachholen.

Der Wunsch, dass die Eigentümer in die Pflicht genommen werden, ist absolut verständlich, und wir teilen diesen Wunsch. Wir folgen hier aber trotzdem der Mehrheit, und zwar aus folgendem Grund: Die Subsidiarität ist die Voraussetzung dafür, dass überhaupt auf das Gesuch eingetreten und eine Verfügung ausgestellt wird. Sie ist in Artikel 3 Absatz 1 klar geregelt. Unternehmen erhalten nur ein Darlehen, wenn die Bedingung der Subsidiarität erfüllt ist. Es ist deswegen eigentlich ein Widerspruch, im Gesetz einerseits zu sagen, man erfülle die Bedingung der Subsidiarität, und andererseits trotzdem noch einmal eine Nachfrist für eine weitere Erfüllung der subsidiären Pflichten zuzugestehen.

Zur Minderheit Imark bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e: Artikel 10 wurde neu formuliert und das Boni-Verbot auch vom Ständerat noch ausgeweitet. Wir begrüssen dies. Die Minderheit Imark möchte nun noch einen Buchstaben e einfügen und neu auch die kurzfristigen Handelsgeschäfte verbieten. Der Handel im eigenen Namen und für eigene Rechnung zwecks Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne soll während des Bezugs des Darlehens verboten sein.

Wir lehnen diesen Minderheitsantrag ab. Sie haben es vorhin bereits gehört, Handelsgeschäfte sind nicht per se einfach schlecht. Sie können natürlich auch in dieser Phase für Liquidität sorgen und somit dafür, dass das Darlehen schnell wieder zurückgezahlt werden kann.

Ich bitte Sie, der SP-Fraktion zu folgen.