AB 306700
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-21
Wortprotokoll
Wenn ich diese Diskussion in einem Satz zusammenfassen müsste, würde ich sagen: Grosse Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Mit "grossen Ereignissen" meine ich die nächsten Wahlen. Es war ja sehr viel Parteipolitik dabei, für die ich selbstverständlich durchaus Verständnis habe. Aber die Rolle des Bundesrates ist eine andere. Er muss aus diesen verschiedenen Stossrichtungen versuchen, Lösungen zu finden, die dann auch ankommen. Das sind die unterschiedlichen Rollen, die wir haben.
Wir haben aber durchaus ein gemeinsames Tätigkeitsfeld, denn wir bewegen uns im Rahmen unserer Verfassung und unserer Gesetze. Sie sind genau gleich verpflichtet wie wir, sich daran zu halten. Hier ist einfach festzustellen - an alle gerichtet, die jetzt "Subito!" gerufen haben -: Wir haben keine Rechtsgrundlage für all diese Wünsche, die Sie haben. Es würde also in jedem Fall eine Gesetzesänderung mit Vernehmlassung, mit Beratung hier im Rat und mit einem möglichen Referendum brauchen. Und selbst wenn man Ihre Wünsche umsetzen würde, würde die Gesetzesänderung frühestens 2025 oder 2026 in Kraft treten können. Das ist einfach einmal zu berücksichtigen.
Notrecht - das wäre ja die Alternative - ist bei all diesen Wünschen nicht gegeben. Das Notrecht ist nicht für solche Situationen geschaffen worden.
Also ist vorab einmal festzustellen: Sie und wir haben die gleichen Voraussetzungen. Wir haben uns an unsere demokratischen Gepflogenheiten zu halten, und da ist keine rasche Lösung notwendig.
Selbst wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir diese Gesetze auf 2025 ändern, muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir im Moment in der Finanzplanung für 2025 Defizite in der Grössenordnung von gegen 5 Milliarden Franken haben. Wenn noch mehr dazukommt, dann müssen wir uns schon überlegen, wie wir das bezahlen - das heisst, Sie[NB]müssten mir sagen, wie das geht, denn ich weiss es nicht.
Also haben wir unter diesen Voraussetzungen kaum Handlungsspielraum. Einerseits ist der gesetzgeberische Rahmen dazu nicht vorhanden, und andererseits fehlen uns die Finanzen für zusätzliche Ausgaben.
Hier möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen, dass gerade in den letzten beiden Sessionen Ausgaben beschlossen worden sind, die einfach in der Finanzplanung nicht unterzubringen sind. Anfang Jahr hatten wir noch das Gefühl, wir könnten auch im Rahmen der Finanzplanung die Schuldenbremse knapp einhalten. Mit den Ausgaben, die Sie jetzt beschlossen haben - zunächst den Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative, aber dann auch die Ausgaben im Zusammenhang mit der Armee und der Gletscher-Initiative und einfach all das, was unterwegs ist -, sind wir im Moment so weit, dass wir für das Jahr 2024 mit etwa 3 Milliarden Franken ungedeckten Ausgaben rechnen. Im Jahr 2025 dürften es dann gegen 5 Milliarden Franken sein, und im Jahr 2026 könnten wir im schlimmsten Fall auf bis zu 7 Milliarden Franken kommen. Das ist die grosse finanzielle Auflage, die wir haben.
Jetzt können Sie sagen: Wir erhöhen die Steuern. Ich glaube nicht, dass das geht, und es ginge auch lange. Also müssen wir versuchen, den Finanzhaushalt in Ordnung zu bringen. Das verpflichtet uns natürlich auch, Ausgaben, die wir allenfalls tätigen, auf ihren Nutzen hin zu untersuchen.
Aus Sicht des Bundesrates fehlt einerseits die Rechtsgrundlage und andererseits schlicht und einfach das Geld, um zusätzliche Ausgaben zu tätigen. Daher beantragen wir ja für alle Vorstösse die Ablehnung. Das ist das, was uns im Moment von Ihnen unterscheidet. [PAGE 1584]
Damit stellt sich die Frage: Wo stehen wir denn eigentlich? Wir haben jetzt eine Teuerung von etwa 3,5 Prozent. Die Jahresteuerung wird auf 3 Prozent prognostiziert. Wenn wir zurückblicken, so sehen wir, dass Ende des letzten Jahrhunderts 3 Prozent Teuerung eigentlich sozusagen der Normalfall waren. Wenn wir uns jetzt auch, etwas aufgeschreckt, mit dem Ausland vergleichen, dann stellen wir doch fest, dass die Teuerung im Euroraum drei- bis sechsmal höher ist als in der Schweiz. Alle unsere Nachbarländer haben also eine wesentlich andere Voraussetzung als wir, wenn wir von Teuerung sprechen. Es kommt dazu, dass auch die Ausgaben für die Energie im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn, gemessen am Haushaltsbudget, tiefer sind. Wir können also nicht aus den Massnahmen unserer Nachbarländer ableiten, dass wir zwingend auch Massnahmen zu treffen hätten.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass bei einer Teuerung von 3 Prozent weder Notrecht noch Sondermassnahmen notwendig sind. Hier möchte ich noch Herrn Lohr zitieren, dem zufolge ich gesagt hätte, wir hätten nicht für alle Geld. Ja, wir haben tatsächlich nicht für alle Geld! Wir können nicht einfach für alles Geld verteilen. Wir haben schlicht und einfach keines. Im Grunde ist es ganz simpel: Wenn man nichts hat, kann man auch nichts verteilen. Selbst wenn wir für alles Massnahmen träfen, würde es nicht reichen.
Aber, das möchte ich noch einmal unterstreichen, der Bundesrat betrachtet die Situation durchaus mit Sorge. Wir haben eine Inflation, wir haben Lücken in den Lieferketten, wir haben Rezessionsängste im Ausland. Die Situation wird sich wohl eher noch weiter verschlechtern als verbessern. Damit stellt sich noch einmal die Frage: Sollen wir jetzt, in dieser Situation, in der wir erste Auswirkungen erst teilweise erahnen können, schon alles Pulver verschiessen? Sollten wir stattdessen nicht eher über die nächsten Monate eine Analyse vornehmen, zumal sich noch sehr viel ändern und vor allem weiter verschlechtern kann? Eingreifen müssten wir ja dann, wenn sich die Situation verschärfen würde. Aus Sicht des Bundesrates ist folglich bei einer Teuerung von derzeit rund 3 Prozent noch kein Handlungsbedarf gegeben.
Herr Pfister hat geklagt, wir würden Grossunternehmen unterstützen, nicht aber den einfachen Bürger. Dem möchte ich widersprechen. Mit allen Massnahmen, die wir in der Corona-Krise getroffen haben, haben wir primär Arbeitsplätze und damit die Einkommen der Bürgerinnen und Bürger gesichert. Das war der Kern der Covid-19-Hilfe und -Unterstützung. Es war also nicht die Rettung von Grossunternehmen, sondern es war die Rettung und die Sicherung von Arbeitsplätzen - das ist die grosse Aufgabe des Staates!
Wenn wir jetzt bei den von Ihnen gestellten Forderungen beginnen - Verbilligung der Treibstoffe usw. -, dann sind wir in Gottes Namen dort, wo wir sozusagen die Giesskanne sprechen lassen. Ich bestreite nicht, dass es in den nächsten Monaten Verhältnisse geben kann, die für gewisse Menschen zu existenziellen Problemen führen. Nur ist hier daran zu erinnern, dass wir dafür eine Gesetzgebung haben. Wir haben bei der AHV die Ergänzungsleistungen, und wir haben die Sozialgesetzgebung. Dieses Mikromanagement funktioniert genau deshalb, weil wir über die entsprechenden Gesetze verfügen. Was im Moment passiert bzw. künftig passieren wird, kann über die bestehenden Gesetze abgehandelt werden. Es ist also nicht notwendig, neue Rechtsgrundlagen zu schaffen und zu versuchen, Mittel zu verteilen.
Aber, wie gesagt, das heisst nicht, dass wir die Situation nicht immer wieder ausserordentlich sorgfältig überprüfen müssen. Denn bei der Energie wird vielleicht nicht nur der Preis eine Rolle spielen, sondern die Verfügbarkeit überhaupt. Das werden wir in den nächsten Wochen entsprechend beobachten müssen.
Zusammengefasst: Wir lehnen alle diese Vorstösse aus der Überzeugung ab, dass Handlungsbedarf auf Stufe des Bundes noch nicht gegeben ist und dass wir eine genügende Gesetzgebung haben, um das abzufedern, was kommt. Wir haben weder eine rechtliche Grundlage noch Mittel für die geforderten Massnahmen. Die ganz grosse Herausforderung wird sein, dass wir zusammen Lösungen finden, um die Ausgaben, die Sie beschlossen haben, auch zu finanzieren oder sonst zu verschieben.
Rückblickend auf die gute Zeit waren wir schon etwas[NB]grosszügig. Die kommenden Monate dürften uns etwas auf den Boden der Realität zurückbringen. Der Boden der Realität ist schlicht und einfach, dass der Staat kein Geld hat, um es neu zu verteilen.
Ich komme noch zum Anfang zurück: Da grosse Ereignisse Schatten vorauswerfen, würde ich aufgrund der Diskussion schon meinen, dass wir in den nächsten Jahren etwas mehr Dialog brauchen werden, um die Probleme zu lösen. Denn die Probleme betreffen uns alle, und wir haben die Probleme auch miteinander zu lösen. In der Tonlage, in der gesprochen wurde, wird das dann wohl nicht möglich sein.
Ich bitte Sie also, alle Vorstösse abzulehnen. Die Rechtsgrundlage fehlt, das Geld fehlt, Handlungsbedarf ist nicht gegeben.