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preparatory:AB 306891

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-21

Wortprotokoll

An seiner Sitzung vom 7. Mai 2021 gab das Büro des Nationalrates der von Nationalrätin Suter eingereichten parlamentarischen Initiative Folge. Da das Büro des Ständerates dem Beschluss des Büros des Nationalrates am 27. August 2021 nicht zustimmte, hat das Büro des Nationalrates die Initiative am 12. November 2021 ein zweites Mal vorgeprüft und ihr erneut Folge gegeben. Der Nationalrat hat dann am 15. März 2022 der Initiative ebenfalls Folge gegeben.

Die Initiative verlangt, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten im Nationalrat und im Ständerat zu gewährleisten. So soll der Live-Stream mit Untertiteln versehen werden, damit gehörlose oder schwerhörige Menschen die Debatten mitverfolgen können.

Unser Büro beantragt Ihnen einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben. Die Begründung lautet wie folgt: Auch das Büro des Ständerates erachtet die Barrierefreiheit als wichtig. 2015 entschied der Ständerat, auf die Einführung der Simultanverdolmetschung unserer Ratsdebatten zu verzichten. Die Verdolmetschung der Ratsdebatten würde es der Öffentlichkeit ermöglichen, die Voten in allen Landessprachen zu verfolgen, und hätte damit einen Nutzen für einen erheblichen Teil der Bevölkerung. Doch angesichts der geschätzten Kosten von rund 600[NB]000 Franken pro Jahr entschied sich das Büro, dem Rat den Verzicht auf die Simultanverdolmetschung zu beantragen.

Wichtig ist, dass bereits heute ein qualitativ hochstehender barrierefreie Zugang zu den Debatten existiert. Denn die Publikation der provisorischen Fassung des Amtlichen Bulletins erfolgt rund zwanzig bis dreissig Minuten nach dem gehaltenen Votum im Rat. Zudem möchte ich zu bedenken geben, dass weder eine Untertitelung noch eine Verdolmetschung in Gebärdensprache die Frage des Zugangs lösen würde, da all diese Massnahmen nur für Personen, welche der Originalsprache mächtig sind, einen Nutzen bringen, da die Simultanverdolmetschung fehlen würde.

Vor diesem Hintergrund ist das Büro zum Schluss gekommen, dass Simultanübersetzung und Barrierefreiheit nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können. Es sollten technische Lösungen angestrebt werden, die es dann erlauben, mit verhältnismässigen Kosten eben beide Zwecke zu erfüllen. Aus diesen Gründen beantragt das Büro dem Rat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie sehen, das Büro ist der Meinung, dass es eine Gesamtschau braucht, um alle Fragen betreffend Barrierefreiheit zusammen anzuschauen und einer Lösung zuzuführen.