preparatory:AB 30782
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen der grünen Fraktion, der Kommissionsminderheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen.
Mit der Nachschusspflicht soll sichergestellt werden, dass die Stilllegungskosten und die Entsorgungskosten gesichert sind. Was uns hier die Kommissionsmehrheit der UREK beantragt, ist nichts anderes, als dass die öffentliche Hand die Verluste decken muss, wenn die eigenen Mittel der Beitragspflichtigen nicht ausreichen. Damit würden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einmal mehr zur Kasse gebeten. Das wäre für die grüne Fraktion Sippenhaft, Herr Keller und Herr Steiner, wenn die Bevölkerung, die einzelnen Menschen in der Schweiz, die ja wirklich nichts dafür können, wenn die AKW ihre Kosten nicht im Griff haben, dann dafür zahlen müssen. Hier würde eben ganz klar das Prinzip im Kernenergiegesetz verankert: Gewinne privat, Verluste dem Staat. Dazu kann die grüne Fraktion niemals Ja sagen.
Allein angesichts der düsteren Finanzprognosen würde die Kommissionsmehrheit gut daran tun, ihren Antrag noch einmal zu überdenken. Denn welche finanziellen Auswirkungen diese Nachschusspflicht, die dann durch den Bund sichergestellt werden müsste, haben könnte, das wagen wir uns gar nicht vorzustellen. Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten können über diesen Fonds, der wirklich für diesen Zweck geäufnet wurde, problemlos sichergestellt werden.
Deshalb beantragt Ihnen die grüne Fraktion, der Fassung des Bundesrates, des Ständerates und der Kommissionsminderheit zu folgen und nicht dem exotischen Antrag der Kommissionsmehrheit.