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preparatory:AB 307952

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-26

Wortprotokoll

Formal behandeln Sie hier einen ordentlichen Nachtragskredit zum Budget 2022, der dringlich ist. Den zweiten Teil dieser Nachtragskredite werden Sie dann ordentlich mit dem Budget im Dezember beraten.

Wahrscheinlich müssen wir zwei Dinge unterscheiden: Wir haben erstens die Frage einer Sofortlösung, einer Liquiditätssicherstellung vorliegen. Zweitens geht es um eine Reihe von strukturellen Fragen in Bezug auf die längerfristige Sicherheit der Stromversorgung usw., die Sie angesprochen haben, die wir in diesem Bereich nicht lösen können, um die wir uns aber kümmern müssen. Es wurde ja angetönt: "too big to fail", wie wir es bei den Banken hatten. Das ist ein zweites Paket, das wir heute nicht behandeln können, um das wir uns aber kümmern müssen.

Um vielleicht noch einmal aufzuzeigen, weshalb wir hier vor einem Geschäft stehen, das eigentlich niemand will: Wir hatten Ende des letzten Jahres ein Gesuch der Alpiq, die fast innerhalb von Stunden einen höheren Kredit zur Sicherstellung der Liquidität beanspruchte. Das ist ja dann auch an die Öffentlichkeit durchgedrungen. In der damaligen Beurteilung mussten wir davon ausgehen, dass jederzeit grosse Unternehmen mit dem Gesuch an uns gelangen könnten, innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen ihre Liquidität sicherzustellen. Das war die Ausgangslage.

Wir haben dann die gleichen Überlegungen gemacht, die Sie hier dargelegt haben, und gesagt: Dafür sind die Eigner zuständig. Wir haben dann sofort eine Sitzung mit den Kantonen einberufen, um zu schauen, wie die Kantone die Liquidität sicherstellen könnten. Wir haben den Schluss gezogen, dass die Kantone kurzfristig, wir sprachen damals von Tagen, nicht in der Lage sein würden, Milliardenbeträge aufzubringen. Wenn ich das jetzt mit dem Parlament hier vergleiche: Wir haben Ihnen diese Vorlage im Mai zugestellt, und etwa fünf Monate später sind Sie bereit, sie zu behandeln. Wenn Sie jetzt die Axpo mit ihren acht Eignerkantonen nehmen, bedeutet das acht Parlamente und zum Teil noch obligatorische Volksabstimmungen. Es war also klar, dass die Kantone nicht in der Lage sein würden, den Kredit in kurzer Zeit aufzubringen.

Wir haben mit den Kantonen dann folgende Lösung getroffen: Wir haben gesagt, dass der Bund für die Liquidität der drei grossen Stromversorger zuständig ist, und für die übrigen rund sechzig Stromversorger, die ebenfalls an den Börsen handeln, sind die Kantone zuständig. Das war das Konzept, das wir mit den Kantonen abgesprochen haben. Die drei Grossen sind, das haben Sie ja im Gesetz behandelt, die Axpo, die Alpiq und die BKW. Das war die Lösung mit den Kantonen, die wir weitergezogen haben. Im Laufe der Wochen und Monate, die verstrichen sind, [PAGE 1734] mussten wir immer wieder damit rechnen, dass eines dieser drei Unternehmen allenfalls sehr kurzfristig Liquidität beanspruchen[NB]musste. Das hat sich jetzt mit der Axpo so ergeben.

Wir sprechen jetzt zwar von der Axpo, aber eigentlich geht es bei dieser Lösung - und das haben wir klar festgestellt - um die Sicherstellung der Stromversorgung der Schweiz. Denn diese drei grossen Unternehmen sind sehr eng vernetzt und haben Beteiligungen an oder sind Lieferanten von kleineren Unternehmen, von Gemeindewerken. Wenn eines dieser drei grossen Werke ausfällt, dann besteht die Gefahr eines Dominoeffektes. Dadurch kann die Stromversorgung der Schweiz gefährdet werden. Der Bund hat diesen Rettungsschirm aufgespannt, um sicherzustellen, dass die Stromversorgung der Schweiz funktioniert.

Noch einmal: Der Bund stellt notfalls die Liquidität für die drei Grossen zur Verfügung. Für die rund sechzig Kleineren, die ebenfalls handeln, sind die Kantone zuständig. Das haben wir so abgemacht.

Jetzt fordern Sie ja mit dem Minderheitsantrag Egger Mike, dass sich die Kantone ebenfalls an den Darlehen beteiligen sollten. Das war und ist einfach nicht möglich, weil Sie schlicht acht kantonale Parlamente nicht dazu bringen, in kurzer Zeit solche Beträge zu sprechen, wenn Sie selbst schon fünf Monate dafür brauchen.

Wir haben aber die Verantwortung der Kantone sichergestellt, indem bei einem allfälligen Verlust die Kantone die Hälfte zu übernehmen haben. Damit zeigt sich auch das Interesse, das besteht. Es ist nicht nur im Interesse der entsprechenden Kantone, dass die Stromversorgung funktioniert, sondern im Interesse der Schweiz. Wenn eines dieser drei relevanten Unternehmen in Schwierigkeiten gerät, kann eben die ganze Stromversorgung in der Schweiz "grounden". Das wollen wir nicht, und deshalb gibt es dieses Konzept.

Es geht also nicht um die Rettung der Axpo, sondern es geht um die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz mit der Aufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen und mit der Risikoteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Von den 4 Milliarden Franken, die die Axpo einmal beansprucht hat, ist noch kein Franken geflossen. Die Axpo musste bis jetzt nicht darauf zurückgreifen, es ist sozusagen eine Reserve. Die Axpo wird auch nur im absoluten Notfall auf das Darlehen zurückgreifen, weil die Konditionen so unattraktiv sind, dass sie wahrscheinlich jede andere Lösung zuerst sucht, um die Liquidität sicherzustellen.

Wir erhalten von drei grossen Unternehmen eine Sicherstellung von 56 Millionen Franken. Diese drei grossen Unternehmen sind diesem Gesetz unterstellt, das haben Sie heute beschlossen. Sie bezahlen in jedem Fall die 56 Millionen Franken; es spielt dabei keine Rolle, ob sie das Geld brauchen oder nicht. Sie verlangen von uns, vom Bund, dass wir eine Reserve von 10 Milliarden Franken laufend zur Verfügung halten. Diese Bereitstellung lassen wir uns etwas kosten. Auch wenn kein Franken Darlehen fliesst, bezahlen die drei grossen Unternehmen diese 56 Millionen Franken. Daran hatten sie nicht alle Freude, weil sie zwischenzeitlich immer davon ausgegangen sind, dass sie das Darlehen nie brauchen würden. Es gibt einen ordentlichen Zins und einen hohen Risikozuschlag. Das Darlehen, das wir hier zur Verfügung stellen, haben wir bewusst sehr unattraktiv ausgestaltet, damit die Unternehmen noch andere Möglichkeiten und Finanzierungen suchen. Es kann nicht sein - und da teilen wir durchaus Ihre Auffassung -, dass der Bund immer die erste Anlaufstelle ist, wenn etwas nicht funktioniert. Das haben wir mit diesem hohen Risikozuschlag einigermassen sichergestellt.

Die Konditionen sind also nicht attraktiv, aber sie garantieren im äussersten Notfall die Stromversorgung in der Schweiz, indem die Liquidität der Unternehmen sichergestellt wird. Dort liegt ja auch das Problem. Mit Blick auf die Unternehmen zeigt sich, dass kein Unternehmen Probleme mit dem Gewinn oder Ertrag hat, sondern dass es ausschliesslich ein Liquiditätsproblem ist. Allerdings kann sich dies im Laufe der Zeit wieder verschieben; das müssen wir entsprechend anschauen.

Was ebenfalls sichergestellt ist: Diese Konditionen dürfen nicht auf den Strompreis überwälzt werden. Das haben wir auch festgelegt. Wenn die Unternehmen also entsprechende Kosten haben, gehen sie zulasten der Eigner. Die Eigentümer werden weniger Ertrag haben. Da kann man wieder sagen: Am Schluss zahlt es trotzdem der Steuerzahler, das ist in unserem System so. Alle Ausgaben, die Sie beschliessen, zahlen Sie am Schluss selbst. Dessen müssen wir uns einfach immer wieder bewusst sein.

Was wir Ihnen aber unterbreiten, ist die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz. Im Moment ist allfällig ein Darlehen an die Firma Axpo zu unattraktiven Bedingungen vorgesehen, damit die Stromversorgung sichergestellt wird. Auch wir haben natürlich entsprechende Anliegen in Bezug auf die längerfristige Stabilität der Stromversorgung. Das müssen wir anschauen. Wir können das heute aber nicht lösen, weil wir nicht wissen, ob dieses Geld morgen oder in einem Monat beansprucht wird und wie viel es sein wird. Jetzt müssen wir einmal die Stromversorgung sicherstellen, und den Rest des Problems müssen wir später lösen.

Sie haben ebenfalls gefordert - das ist der zweite Minderheitsantrag Egger Mike -, dass vor der Auszahlung eine gründliche Überprüfung erfolgt. Hier können wir sagen: Die haben wir gemacht, allerdings in kurzer Zeit - richtigerweise. Aber wir haben sie ja nicht in der Verwaltung gemacht. Wir haben sie von Fachleuten untersuchen lassen, von Drittpersonen, die zu diesem Ergebnis gekommen sind. Sollte sich etwas Wesentliches ändern, müssten wir das wohl noch einmal anschauen. Ich bitte Sie folglich, auf die Vorlage einzutreten.

Selbst wenn die Vorlage von uns nicht gesucht wurde und wir keine Freude daran haben: Wir haben sie so ausgestaltet, dass wir davon ausgehen, dass sie robust genug ist, um einerseits die Stromversorgung sicherzustellen und andererseits dem Steuerzahler keinen Verlust zu verursachen. Die Forderungen der Minderheitsanträge Egger Mike sind[NB]grösstenteils erfüllt. Er fordert, wie schon gesagt, eine Darlehensbeteiligung der Eigner. Das haben wir zwar aus Zeitgründen nicht geschafft, trotzdem müssten sich die Eigner an etwaigen Verlusten beteiligen. Die Überprüfung ist erfolgt. Dass das Geschäftsgeheimnis nicht bis zu Ihnen kommt, ist auch klar; das muss intern geprüft werden. Ebenfalls abzulehnen ist der dritte Minderheitsantrag.

Ich bitte Sie also, einzutreten und die Minderheitsanträge abzulehnen.

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