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AB 308404

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-28

Wortprotokoll

Sie haben ja das Gesetz und auch den Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken bereits beraten. Jetzt geht es um einen Nachtragskredit von 4 Milliarden zum Budget 2022. Diese 4 Milliarden Franken würden wir in Form von Darlehen zur Verfügung stellen. Das soll im Rahmen der Nachtragskredite geschehen.

Um was geht es hier? Wir sprechen zwar von der Axpo, weil die Axpo im Moment Gesuchstellerin ist. Aber der Schirm, den wir da aufgespannt haben, ist natürlich weiter zu verstehen. Es geht eigentlich um die Sicherung der Stromversorgung in der Schweiz. Denn die drei grossen Unternehmen, die diesem Schutzschirm unterstellt sind, haben grosse Bedeutung für die Versorgung der ganzen Schweiz. Sie sind systemrelevant. Wenn eines dieser Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten würde, könnte das einen Dominoeffekt auslösen, der dann eben die ganze Stromversorgung in der Schweiz gefährden würde. Daher haben wir diese Lösung getroffen.

Die Axpo hat noch keinen Kredit aus diesen 4 Milliarden Franken bezogen. Es ist auch sehr unattraktiv. Es gibt die Bereitstellungsreserve. Der Bund verpflichtet sich ja, jederzeit 10 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellungsreserve von 56 Millionen muss von den drei Unternehmen in jedem Fall bezahlt werden, auch wenn sie keinen Kredit beziehen. Sie ist das Entgelt für die Bereitstellung. Wenn diese Firmen einen Kredit beziehen, haben sie eine Verzinsung und einen hohen Risikobeitrag zu bezahlen. Das gilt in diesem Fall auch für die Axpo. Das macht den Kredit[NB]unattraktiv. Die Gesamtkosten, die die Firmen zu bezahlen haben, dürften sich auf über 10 Prozent belaufen. Das zu den Kosten.

Wir haben das Risiko minimiert. Es wurde oft beanstandet, dass die Kantone hier nicht als Darlehensgeber auftreten. Die Kantone sind mit 26 Parlamenten und 26 Regierungen nicht in der Lage, das so kurzfristig zu machen. Wir sehen ja schon hier, dass es fünf Monate dauert, um das durchzubringen. Den Kantonen wäre das nicht möglich. Die Kantone wären aber verpflichtet, sich an einem Verlust zu beteiligen. In diesem Fall hätten sich die acht Kantone, die Eigentümer der Axpo sind, zur Hälfte am Verlust zu beteiligen. Die andere Hälfte entfiele auf den Bund, weil hier eben auch ein Gesamtinteresse der Schweiz besteht.

Wir haben versucht, das Risiko weiter zu minimieren, indem wir auch mit Fachexperten von dritter Seite eine genaue Prüfung vorgenommen haben. Es ist also nicht nur der Bund, der diese Rechnung geprüft hat, sondern wir haben auch Fachleute beigezogen. Zum Risiko ist immerhin auch zu sagen, dass wir hier nur Liquidität sicherstellen, es geht also nicht um Ertragsschwäche. Diese Unternehmen werfen gute Erträge ab, es ist also nicht, wie auch schon, ein Problem des Ertrages, sondern ein Problem des hohen Liquiditätsbedarfs, der sich durch Verpflichtungen ergeben hat.

Die 4 Milliarden Franken würden wir ausserordentlich verbuchen, wie auch die Rückzahlungen sowie die Zinsen und Bereitstellungskosten ausserordentlich verbucht würden. Sie können das dann jederzeit anschauen.

Zusammengefasst: Es ist ein Geschäft, das wir nicht gesucht haben, das aus unserer Sicht aber notwendig ist, um die Stromversorgung im Notfall eben sicherzustellen. Die Abklärungen sind lange gelaufen, wir beschäftigen uns eigentlich seit Jahresbeginn damit, damals mit der Alpiq, und dann ist die Axpo gekommen.

Wir haben das Gesetz entworfen, und Sie haben es schon beraten. Ich bitte Sie, diesem Beschluss so zuzustimmen - Eintreten ist ja obligatorisch. Es ist eine gute und transparente Lösung, mit der das Ganze, so gut wie möglich in dieser Zeit, abgeschlossen werden kann. Und es ist ein weiteres Element, um die Stromversorgung zu sichern.