preparatory:AB 308730
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-29
Wortprotokoll
Ich spreche hier zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 2 Absatz 2ter sowie gleichzeitig für die sozialdemokratische Fraktion.
Am 8. Oktober 2018 wurde der saudische Journalist und Regimekritiker Jamal Khashoggi in Istanbul durch die saudische Regierung brutal ermordet. Im Konsulat Saudi-Arabiens wurde er zersägt, und anschliessend wurde sein Körper beseitigt. Dieser Vorgang, ein eklatanter Bruch des Völkerrechts, ein schweres Menschenrechtsverbrechen, hat international für Empörung gesorgt. Am 13. November 2018 hat Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben deshalb beschlossen, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien zu sistieren, bis der Bundesrat die Gesamtbeziehungen mit Saudi-Arabien evaluiert hat, dies auch als Reaktion auf dieses schwere Verbrechen. Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat also in Ermangelung einer soliden gesetzlichen Grundlage für Sanktionen entschieden, in einem sachfremden Geschäft auf diesen unglaublichen Vorgang zu reagieren, und hat entsprechend Sanktionen gegen Saudi-Arabien beschlossen. Diese Sanktionen waren nicht sehr nachhaltig, sie waren auch nicht zielgerichtet, und sie zeigen, dass eine solide Rechtsgrundlage in diesem Bereich nottut.
Der 24. Februar 2022, der Überfall Russlands auf die Ukraine, stellt eine Zeitenwende für Europa und auch für die Schweiz dar. Auch unser Land ist aufgefordert, sich aussen- und wirtschaftspolitisch auf die Höhe der Zeit zu bringen, sodass die Schweiz das Völkerrecht und insbesondere die Menschenrechte effektiv verteidigen kann. In Zeiten des Kriegs sind die besten Massnahmen zugunsten des Friedens und der Menschenrechte, gegen Menschenrechtsverbrecher und Aggressoren gezielte Sanktionen gegen die Verantwortlichen.
Neben grossen Staaten wie den USA, Kanada, Japan oder Staatenverbünden wie der EU haben auch kleine Staaten wie der Kosovo oder baltische Staaten solche gezielten Sanktionen in ihr Recht aufgenommen. Sanktionen wie im Fall Magnitsky, die sich gezielt nicht gegen Staaten, sondern gegen Personen oder Entitäten richten, sind das wirksamste Instrument, um auf schwere Verletzungen gegen das Völkerrecht zu reagieren, denn die Sanktionen betreffen nicht die Bevölkerung, sondern ganz gezielt einen kleinen Machtklüngel, der sich der Verbrechen schuldig gemacht hat.
Unser Rat ist deshalb in der Sommersession auf meinen Antrag eingetreten und hat Artikel 2 Absatz 2ter eingeführt, der den Bundesrat ermächtigt, Zwangsmassnahmen anzuordnen. Angesichts der mehr und mehr anarchisch werdenden Weltordnung sind wir überzeugt, dass wir an diesem Weg festhalten müssen. Wir müssen gemeinsam mit unseren verbündeten Staaten im Recht die Möglichkeit schaffen, gegen Menschenrechtsverbrechen vorzugehen. Gestern haben Kolleginnen aus fast allen Fraktionen Interpellationen eingereicht, die vom Bundesrat eine klare Haltung gegenüber dem iranischen Regime verlangen. Das iranische Regime geht aktuell unverhältnismässig hart und mit grösster Brutalität gegen Frauenrechtsaktivistinnen vor. Es ist für mich unverständlich, wie man einerseits eine klare Haltung in der Aussenpolitik verlangen kann und andererseits eine Rechtsgrundlage ablehnt, die den Bundesrat zu einer Aussenpolitik auffordert, die nicht nur auf Worten, sondern auch auf Taten basiert.
Deshalb appelliere ich insbesondere an all jene, die eine klare Haltung gegenüber verbrecherischen Regimes fordern, hier Ernst zu machen und an der Version des Nationalrates festzuhalten.
Wenn der Ständerat der Meinung ist, dass Neutralität im Jahr 2022 immer noch bedeutet, teilnahmslos und in völliger Indifferenz gegenüber einem Aggressor zuzuschauen, dann braucht es vielleicht aus der Kammer des Volkes noch ein bisschen Überzeugungsarbeit. Ich bitte Sie, hier nicht ohne Not auf die Variante des Ständerates einzuschwenken, sondern diese Diskussion bis zum Schluss zu führen.
Entsprechend bitte ich Sie, hier meiner Minderheit zu folgen.