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preparatory:AB 310288

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-01

Wortprotokoll

Bei diesen Anträgen im letzten Block geht es ja oft um Personalfragen. Gestatten Sie, dass ich vielleicht dazu noch einige generelle Bemerkungen mache.

Vorab: Wir haben Mitte des Jahres eine Teuerungszulage von 2 Prozent vorgesehen. Das finden Sie bei allen diesen Personalpositionen. Sie wissen genauso wie wir, dass die Teuerung im Moment auf 3 Prozent verharrt. Der Bundesrat wird sich also über diesen Teuerungsausgleich in den nächsten Sitzungen noch einmal unterhalten, und er wird wohl noch eine gewisse Angleichung an die Privatwirtschaft vornehmen müssen. Das könnte dann heissen, dass wir Ihnen mit den Nachtragskrediten hier noch einmal einen Antrag stellen, um diese Teuerung mindestens teilweise auszugleichen. Das vorab zu dieser Teuerungsfrage.

Wenn Sie jetzt all diese Rechnungen machen und uns das Resultat vorhalten, dann möchte ich Sie doch auch bitten, zu berücksichtigen, dass es eine Summe ist, die ausgewiesen wird. Es gibt auch sehr viele Stellen, die aufgehoben und abgeschafft werden. Allein in meinem Departement sind es beispielsweise mehr als 100 Stellen, die wir auf nächstes Jahr streichen. Im VBS sind es etwa 80 Stellen, die gestrichen werden. Es gibt auch zahlreiche Verschiebungen in allen Departementen. Es ist also nicht so, dass wir einfach immer nur Personal aufstocken. Wenn wir aber aufstocken, so möchte ich Ihnen doch auch etwas in Erinnerung rufen: Meine Leute haben zusammengezählt, was in den ersten drei Sessionen dieses Jahres aufgrund der von Ihnen angenommenen Postulate und Vorstösse in etwa an zusätzlichem Personalaufwand generiert wurde. Es sind bis zu 300 Stellen, die Sie dieses Jahr wieder geschaffen haben - Sie, nicht wir! Und wenn Sie uns dann diese Vorwürfe machen, möchte ich sagen: Seien Sie doch etwas zurückhaltender beim Beschliessen von neuen Aufträgen. Es ist längst nicht alles notwendig, was wir jetzt machen müssen. Da bin ich also durchaus mit Ihnen einig. Aber ich gebe den Ball gerne etwas zurück. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe.

Aber auch Folgendes muss erwähnt werden: Die Personalausgaben betragen seit Jahrzehnten etwas über 8 Prozent der gesamten Bundesausgaben. Sie wachsen also nicht schneller als die übrigen Ausgaben. Sie haben zudem angemerkt, dass die Ausgaben beim Bund schneller steigen würden als in den Kantonen, wozu ich Ihnen schon sagen kann, weshalb das so ist: Der Bund hat die Beiträge an die AHV zu leisten, wobei diese Kosten doppelt so schnell steigen wie die Teuerung; das Gleiche gilt für die Prämienverbilligung, das sind prozentuale Beiträge. Bei genauer Betrachtung stellen Sie fest, dass diese gebundenen Beiträge, die der Bund insbesondere im Sozialversicherungsbereich zu leisten hat, schneller steigen als die Teuerung. Es ist also nicht so, dass der Bund hier weniger vorsichtig wäre als die Kantone. Ich würde sogar eher sagen, dass das Gegenteil richtig ist, haben wir doch eine Schuldenbremse, die uns zu diesen Massnahmen zwingt. Einige der Vorwürfe sind also doch zu relativieren.

Damit komme ich jetzt zu den konkreten Anträgen. Die Minderheit Nicolet beantragt, beim Bundesamt für Kultur 1,8 Millionen Franken zu streichen, was auch für die Finanzplanjahre gelten soll. Beim Bundesamt für Kultur sind 47 Prozent des Aufwands Personalkosten, 24 Prozent sind Miet- und Nebenkosten, 7 Prozent fallen für Betrieb und Wartung von IT-Systemen an. Wenn Sie hier kürzen, kann einfach ein Teil dieser Aufgaben nicht erfüllt werden. Ich bin überzeugt, dass Sie dann Vorstösse schreiben werden, um uns mitzuteilen, in welchen Bereichen und in welchen Museen was noch gemacht werden müsste. Wir haben ja diese Positionen auch immer wieder überprüft und sind dabei zur Erkenntnis gelangt, dass wir mit dem Personalbestand die Aufträge erfüllen können. Wenn aber Kürzungen erfolgen, müssen Abstriche gemacht werden. Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag nicht zu unterstützen.

Dann haben wir den Minderheitsantrag Nicolet beim Bundesamt für Gesundheit. Dabei geht es ebenfalls um Personalstellen. Hier möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass 40 Fachstellen geschaffen wurden, die bis Ende 2023 befristet sind und dann wegfallen werden. Das betrifft sozusagen die Aufräumarbeiten im Bundesamt für Gesundheit im Anschluss an die Covid-19-Krise. Dann gibt es 8 Stellen für die Weiterentwicklung der Krankenversicherung und 10 Stellen für die digitale Transformation. Sie haben ja einige Vorstösse angenommen, die von uns verlangen, im Bundesamt für Gesundheit endlich die Digitalisierung einzuführen. Aber, wie [PAGE 2026] gesagt, 40 Stellen sind befristet bis Ende des nächsten Jahres. Folglich sind wir der Ansicht, dass der Minderheitsantrag Nicolet ebenfalls nicht notwendig ist. Denn die Zahl der Stellen wird in den Finanzplanjahren wesentlich stärker sinken, als das Herr Nicolet eigentlich möchte. Ich bitte Sie deshalb, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Dann komme ich zum Bundesamt für Statistik. Auch dort liegt ein Minderheitsantrag Nicolet auf Kürzung im Personalbereich vor. Das Bundesamt für Statistik ist im Grunde unsere Datenquelle. Wir haben zahlreiche Aufträge, Daten zur Verfügung zu stellen und durchgängig zu machen. Das passiert aber nicht über Nacht irgendwo unter dem Kopfkissen, sondern das ist Arbeit, die erledigt werden muss. Wenn wir Ihre Aufträge auch hier umsetzen sollen, sind diese Stellen notwendig. Ich bitte Sie deshalb, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Dann komme ich zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Ich erläutere Ihnen das etwas näher, weil wir in der Regel immer gleich vorgehen, wenn Aufträge zur Schaffung neuer Stellen erteilt werden. Beim Minderheitsantrag Schneider Schüttel geht es darum, die Anzahl Stellen zu erhöhen. Das lehnen wir ab. Um das zu erläutern: Mit dem Voranschlag 2022 wurden in diesem Bereich im Zusammenhang mit der Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel acht Stellen vom Bundesamt für Landwirtschaft ins BLV verschoben. Um den Auftrag zu erfüllen, hat man also acht Stellen verschoben. Zur Stärkung des BAFU wurden zudem 2,6 Stellen von Agroscope transferiert. Sie sehen also: Wenn eine neue Aufgabe anfällt, schauen wir zuerst, von wo wir zur Erfüllung des Auftrages allenfalls Leute zur Verfügung stellen können. Die besagten Stellen werden in der Folge transferiert, was dann auch entsprechend kompensiert werden muss.

Es ist daher nicht notwendig, dass Sie die Stellen beim BLV noch einmal aufstocken. Wir haben das bereits mittels interner Verschiebungen gemacht und können den Auftrag wie gefordert und geplant erfüllen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag auf Aufstockung abzulehnen.

Dann kommen wir zum Staatssekretariat für Migration. Hier haben wir bereits im Frühjahr mit 60 neuen Fachspezialisten reagiert. Ich habe schon beim Eintreten oder an anderer Stelle gesagt, dass wir für dieses Jahr im Asylbereich, ausserhalb des Status S für Flüchtlinge aus der Ukraine, wahrscheinlich einen neuen Rekord an Asylgesuchen haben. Je rascher wir diese Asylgesuche behandeln, desto tiefer sind die Kosten. Sie sparen also am falschen Ort, wenn Sie uns daran hindern, diese Gesuche rasch zu behandeln. Denn die Leute bleiben dann einfach länger. Die Situation hat sich insbesondere in den letzten Wochen massiv verschärft, indem wesentlich mehr Asylgesuche gestellt wurden. Diese Stellen sind zur raschen Bewältigung der Asylgesuche also notwendig. Eine rasche Bewältigung führt in der Regel auch dazu, dass in der Schweiz weniger Gesuche gestellt werden, weil die Leute wissen, dass sie hier dann schnell das "Njet" erhalten. Also bitte ich Sie, diese Kürzung nicht vorzunehmen.

Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz wollen Sie einen neuen Messwert. Das ist ein einstimmiger Beschluss der Kommission. Wir werden wohl versuchen, das so umzusetzen.

Beim Bundesamt für Bauten und Logistik gibt es einen Minderheitsantrag Strupler auf Kürzung um 5 Millionen Franken. Grundsätzlich kann man das schon machen, aber ich muss Ihnen einfach sagen: Wir haben alle diese Kredite ja für länger verplant; wir vergeben Aufträge, die dann ausgeführt werden. Wenn die Mittel nicht zur Verfügung stehen, dann führt das zwar nicht gerade zu einer Baustelleneinstellung, aber zu einer Verlangsamung, und dringende Reparaturarbeiten können dann nicht gemacht werden. Hier betrifft es eigentlich Investitionen. Wenn Sie schon sparen, dann bitte eher bei den Ausgaben, aber nicht bei den Investitionen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Zum Generalsekretariat des UVEK: Auch hier möchte Herr Nicolet im Personalbereich Streichungen vornehmen. Vorgesehen sind neue Stellen, da wir bisher eingekaufte Leistungen durch eigenes Personal erbringen möchten. Es kommt also zu einer Verschiebung. Sie können das ja dann auch feststellen: Beim zugemieteten Personal wird es zu einem Rückgang kommen. Dafür werden die Personalkosten steigen. Das ist in aller Regel günstiger, als Beratungsfirmen beizuziehen.

Beim Bundesamt für Verkehr liegt auch ein Kürzungsantrag Nicolet vor. Für den Ausbauschritt 2035 sind drei Stellen zu schaffen, damit der Schritt gemacht werden kann. Der Stellenbedarf ist ausgewiesen, und er belastet die Rechnung nicht, sondern wird über den Bahninfrastrukturfonds finanziert.

Zum Globalbudget des Bundesamtes für Umwelt: Auch hier liegt ein Kürzungsantrag Nicolet vor. Stellen werden internalisiert. Sie werden entsprechend finanziert. Es sind insgesamt nur drei Stellen, die die Bundesrechnung belasten. Der Rest ist intern finanziert. Also ist auch dieser Minderheitsantrag aus unserer Sicht abzulehnen.

Weiter gibt es den Minderheitsantrag Schwander. Einerseits möchte er im Bereich Social Media Streichungen vornehmen. Darüber haben Sie letztes Jahr schon gestritten. Sie haben dann den Kredit bewilligt. Wenn Sie darauf zurückkommen und den Minderheitsantrag Schwander annehmen, müssten diese Stellen zurückgebaut werden. Wir sind der Meinung, dass die Strategie so weiterverfolgt werden soll. Andererseits gibt es die Querschnittkürzungen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass schon beim letzten Budget eine Querschnittkürzung erfolgte, die wir umgesetzt haben. Herr Schwander begründet den Antrag mit der immer höheren Einstufung der Angestellten. Die Einstufung erfolgt aufgrund der Pflichtenhefte für die Stellen. Herr Schwander hat wahrscheinlich durchaus ein bisschen recht, dass er da den Finger drauflegt. Denn wir suchen tendenziell Leute, die sehr gut qualifiziert sind. Wir brauchen diese auch, aber wir brauchen natürlich auch die anderen. In diesem Bereich bitte ich Sie, auf diese Querschnittkürzung zu verzichten.

Wir kommen noch zum Antrag der SVP-Fraktion, die Ausschüttung der Nationalbank nicht zu budgetieren. Herr Egger hat von einem "Buebetrickli" gesprochen. Das ist es selbstverständlich nicht. Wir haben unser Finanzhaushaltgesetz, und wir haben im Budget Beträge, die beschlossen sind. Wir können den Betrag der Nationalbank eigentlich erst streichen, wenn der Rechtsakt erfolgt, das heisst dann, wenn uns die Nationalbank mitteilt, dass sie diese Mittel nicht hat. Wir haben damit noch dreissig Tage guter Hoffnung, dass es trotzdem noch klappt. Es ist kein "Buebetrickli". Vielmehr halten wir uns an die bestehenden Gesetze. Es ist ein kühner Antrag, den die SVP hier einreicht. Denn wenn er angenommen würde, hiesse das, dass wir in den nächsten zwei, drei Tagen noch 700 Millionen einsparen müssten, um die Schuldenbremse einzuhalten. Ich bitte Sie, auch diesen Antrag abzulehnen.