preparatory:AB 310583
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01
Wortprotokoll
Wir diskutieren in Block 2 die Absätze 5 bis 8 von Artikel 197 Ziffer 15 der Bundesverfassung. In Absatz 5 stellt die Minderheit Birrer-Heimo die Frage nach dem Vollzug der neuen Ergänzungssteuer. Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission wollen, dass die neue Steuer von den Kantonen eingezogen wird. Das ist aufgrund der Komplexität nicht als autonomer kantonaler Vollzug zu verstehen, sondern als Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Diese Zusammenarbeit wird in der Verordnung noch im Detail zu regeln sein.
Es ist aber, nicht zuletzt auch aus Sicht der betroffenen Unternehmen, festzustellen, dass die Kantone einerseits das Know-how haben und andererseits näher bei den Unternehmen sind. Es wäre nun nicht wahnsinnig kundenfreundlich, hier noch eine zweite Kontaktschiene auf Bundesebene zu etablieren. Auch das ist ein Element der Standortattraktivität, auf welches nicht verzichtet werden soll. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte deshalb am Konzept von Bundesrat und Ständerat festhalten. Der Entscheid fiel mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Bei Absatz 6 finden Sie nun mit sechs Minderheitsanträgen und dem Antrag der Mehrheit insgesamt sieben verschiedene Ideen, wie die zusätzlichen Steuereinnahmen zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden sollen. Bundesrat und Ständerat bevorzugen 75 Prozent für die Kantone und 25 Prozent für den Bund. Diese Lösung finden Sie auch im Antrag der Minderheit III (Walti Beat). Die Minderheit IV (Martullo) möchte sämtliche Zusatzeinnahmen bei den Kantonen belassen. Die Minderheit VI (Glättli) möchte sämtliche Zusatzeinnahmen dem Bund zukommen lassen. (Glocke des Präsidenten) Sie müssen mich nicht so vorwurfsvoll anschauen, das war nicht meine Glocke. Der Präsident hat geläutet. (Heiterkeit; Zwischenruf des Präsidenten: Genau, damit alle Sie auch hören, Herr Landolt. Sie können weiterfahren.) Danke.
Damit komme ich zur Mehrheit. Die Mehrheit sowie die Minderheiten I (Grossen Jürg) und II (Feller) beantragen, dass die Kantone jeweils 50 Prozent der Einnahmen erhalten. Die Minderheit I sowie die Kommissionsmehrheit verbinden dies mit weiteren Kriterien. Die Minderheit V (Müller Leo) möchte den Kantonen vorgeben, dass bei der kantonsinternen Verteilung auch die Gemeinden berücksichtigt werden, so wie dies heute schon bei den Gewinnsteuereinnahmen der Fall ist. Das ist allerdings ein eigenständiges komplementäres Konzept, das bei verschiedenen Modellen funktionieren würde. Dies mal als Auslegeordnung.
Vorweg ist aber auch zu erwähnen, dass Ihre Kommission einen Mitbericht Ihrer Finanzkommission erhalten hat. Diese weist auf die düsteren Aussichten für den Bundeshaushalt hin, wie dies auch der Finanzminister in Ausübung seiner Pflicht immer wieder tut. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt deshalb ebenfalls, den Rohertrag der Ergänzungssteuer gleichmässig auf Bund und Kantone zu verteilen. Aufgrund der Krisen der letzten Jahre stünden die Haushalte der Kantone aktuell besser da als derjenige des Bundes, und bereits heute falle je rund die Hälfte der Unternehmenssteuern bei Bund und Kantonen an. Die Standortattraktivität müsse auch auf nationaler Ebene erhöht werden, so Ihre Finanzkommission. Und auch die Mehrheit der WAK-N stellt fest, dass es sich hier um Zusatzeinnahmen handeln wird, zugegebenermassen in unbekannter Höhe. Aber es handelt sich in jedem Fall nicht um Gelder, die die Kantone schon bisher eingenommen haben und die ihnen jetzt quasi zugunsten eines Bundesanteils entzogen würden.
Die grösste Herausforderung rund um die Einführung dieser neuen Mindeststeuer ist nicht die Verteilung der zusätzlichen Einnahmen, sondern die Kompensation der neu entstehenden Wettbewerbsnachteile. Dabei handelt es sich primär um internationale und nicht um interkantonale Nachteile.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist deshalb klar der Meinung, dass im künftigen Standortwettbewerb, der neue Spielregeln präsentieren wird, sich auch der Bund engagieren soll und muss. Um diese Rolle einnehmen zu können, muss er auch adäquat an den Einnahmen partizipieren können. Gleiches gilt für die Kantone, die rund um diese globale Herausforderung neu gemeinsam Antworten finden müssen, und zwar alle Kantone, denn es wird neue Rezepte brauchen, insbesondere weil Steuersenkungen als Option nicht mehr infrage kommen können.
Ihre Kommission betrachtet diesen neuartigen internationalen Standortwettbewerb deshalb gewissermassen als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Wenn nun die Mehreinnahmen einfach dorthin zurückgeschickt werden, wo [PAGE 2070] sie herkommen, widerspricht dies der Idee einer solchen Verbundaufgabe.
Damit auch die Kantone, und zwar alle Kantone, ihren Beitrag leisten können, will die Mehrheit Ihrer Kommission zusätzlich den Anteil pro Kanton auf 400 Franken pro Kopf beschränken. Das führt zu einer sehr ausgewogenen und aus Sicht der Kommissionsmehrheit gerechteren Verteilung. Eine hälftige Aufteilung mit Deckelung führt gegenüber dem Entwurf des Bundesrates in 16 Kantonen zu Mehreinnahmen. Eine hälftige Aufteilung mit Deckelung führt gegenüber einer hälftigen Aufteilung ohne Deckelung bei 24 Kantonen zu Mehreinnahmen. Deshalb ist die Mehrheit Ihrer Kommission zum Schluss gekommen, dass eine hälftige Aufteilung zwischen Bund und Kantonen mit einer Deckelung die beste Lösung ist. Denn sie trägt eben dieser künftigen Verbundaufgabe rund um den neuartigen Standortwettbewerb am besten Rechnung. Es ist ein Standortwettbewerb, der sich nicht mehr an Grenzen halten will, schon gar nicht an Kantonsgrenzen. Und last, but not least will die Mehrheit Ihrer Kommission der Tatsache Rechnung tragen, dass diese Vorlage einer Volksabstimmung standhalten muss. Dies zur Verteilung der Mittel.
Ich gehe noch kurz auf Absatz 7bis ein. Dort wird festgehalten, dass der Bundesrat innert einer gewissen Frist die Verordnung in ein Gesetz überführen muss. Ihre Kommission hat einstimmig entschieden, dass dies innert sechs Jahren passieren soll. Eine Minderheit Aeschi Thomas möchte dies mit einer Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich verbinden. Die Mehrheit Ihrer Kommission hält aber fest, dass sich Überprüfungen des Finanz- und Lastenausgleiches am Rhythmus des jeweiligen Wirksamkeitsberichtes orientieren, und möchte von diesem bewährten Verfahren nicht abweichen. Die Kommission hat diesen Minderheitsantrag mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Absatz 8 regelt die Verwendung des Rohertrages aus dieser neuen Ergänzungssteuer auf Bundesebene. Die Mehrheit Ihrer Kommission folgt dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates und will diese Einnahmen für die Standortförderung einsetzen. Die Minderheiten I (Badran Jacqueline) und II (Ryser) möchten dies zusätzlich präzisieren: Die Minderheit I schlägt vor, die Mittel für die Förderung der familienexternen Kinderbetreuung einzusetzen, die Minderheit II favorisiert eine Gegenfinanzierung der Individualbesteuerung sowie Massnahmen gegen den Fachkräftemangel.
Ich komme zum Schluss - es dauert nur noch ein paar Sekunden -: Wir wissen heute noch nicht wirklich, wie hoch die Mittel, über deren Verteilung wir heute diskutieren, sein werden. Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist aber klar, dass die Mehreinnahmen in die Standortförderung zu investieren sind, weil diese Mindestbesteuerung der OECD zu Standortnachteilen führen wird. Sich aber heute schon auf konkrete Massnahmen festzulegen, hält die Mehrheit nicht für sinnvoll, dafür sind die künftigen Herausforderungen schlichtweg zu wenig konkret. Es dürfte ratsam sein, hier Spielraum offen zu lassen. In einer Eventualabstimmung hat die Kommission zuerst den Antrag Wermuth dem Antrag Ryser mit 8 zu 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen vorgezogen, anschliessend wurde dieser mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.
In der Gesamtabstimmung hat Ihre Kommission mit 13 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen der Vorlage zugestimmt. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun und vorher der Mehrheit zu folgen.