Lexipedia

preparatory:AB 310815

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, zwei, drei kurze Bemerkungen zu machen.

Herr Michel hat darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Lex Zug handeln könnte. Ich halte einfach fest, dass der Deckel, den der Nationalrat einmal in der Kommission eingeführt hat, im Rat gestrichen wurde. Der Deckel existiert in der Vorlage nicht mehr.

Herr Zanetti hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Disparität unter den Kantonen grösser wird. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Aber mit dieser Vorlage lösen wir das Problem der steuerlichen Disparitäten zwischen den Kantonen nicht! Das Einzige, was wir bei der Vorlage tun können, ist, zu schauen, dass möglichst viel Geld in den nationalen Finanzausgleich hineinkommt. Wird der Kantonsanteil auf 50 Prozent reduziert, so reduzieren sich die Beiträge für den nationalen Finanzausgleich und damit die Beiträge für die meisten Kantone in diesem Land. Mit der günstigsten Formel sind es beispielsweise für den Kanton Jura bei 1 Milliarde Franken mehr Steuereinnahmen 900[NB]000 Franken weniger Finanzausgleichseinnahmen. Das steigert sich dann bis auf drei, vier, fünf Millionen Franken für Ihren Kanton, Herr Juillard, je nachdem, wie viel effektiv in den Steuertopf hineinkommt.

Das ist eben das Problem: Wir kennen die Höhe nicht, wir sind im Blindflug. Aber das ist nicht so tragisch. Wir setzen jetzt im Prinzip eine Verordnung auf Verfassungsstufe um; Sie werden es dann bei der vierten Differenz sehen. Innerhalb einer Frist muss die Verordnung, wahrscheinlich basierend auf konkreten Zahlen, für die Gesetzgebung umgesetzt werden. Das dürfte irgendwann gegen Ende dieses Jahrzehnts der Fall sein. Je nachdem, wann die Verordnung in Kraft gesetzt wird - ich gehe davon aus, sie wird auf den 1.[NB]Januar 2024 in Kraft gesetzt werden müssen -, und je nachdem, welche Frist vorgesehen ist, wird gegen Ende dieses Jahrzehnts dann die entsprechende Gesetzgebung kommen. Die konkreten Zahlen werden auch im Rahmen der Diskussion über den Wirksamkeitsbericht des nationalen Finanzausgleichs eine Rolle spielen. Sie werden auch dort entsprechend Einfluss nehmen.

Ich bin schon der Auffassung, dass wir die 75/25-Prozent-Lösung nicht für immer und ewig so zementiert haben werden, sondern dass sie aufgrund konkreter Zahlen im nächsten Schritt nach wie vor durch das Parlament durchaus nochmals angeschaut und angepasst werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es aber wahrscheinlich falsch, wenn wir uns von der 75/25-Prozent-Lösung entfernen würden, zumal wir, wie gesagt, die Disparitäten nicht lösen können und beim tieferen Anteil die Kantone in der Zwischenzeit wesentlich weniger Geld im Rahmen des Finanzausgleichs erhalten.

Darum möchte ich Sie bitten: Bleiben wir bei dem, was wir entschieden haben. Bleiben wir bei der 75/25-Prozent-Lösung. Dann, dieser Überzeugung bin ich, haben wir eine grosse Chance, die Vorlage beim Volk durchzubringen. Es ist so wahrscheinlich besser erklärbar, warum wir so entschieden haben, als wenn wir dem Volk sagen müssten, warum wir die Vorlage ablehnen, obwohl doch die Kantone mehr Geld bekommen und die Erträge aus dem Finanzausgleich höher werden.

Das allerletzte Argument: Wenn die Kantone, deren Besteuerung jetzt unter 15 Prozent liegt, diese in Eigenregie auf 15 Prozent anheben würden, dann wären die Bundeskasse und auch die Finanzausgleichszahlen wesentlich schlechter, als es mit dieser Vorlage der Fall wäre. Dann bliebe das Geld in den Kantonen und käme nur zu einem kleinen Teil über den Ressourcenindex in die Finanzausgleichsberechnung hinein. Ich glaube, das ist nicht das, was Sie dann Ihren Kantonen erklären wollen.

Bleiben wir bei dieser 75/25-Prozent-Lösung. Sie ist für die Übergangsphase mit Sicherheit die beste Variante, die wir haben können.