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AB 311462

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-08

Wortprotokoll

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Wir müssen hier noch über die Dringlichkeitsklausel befinden. Gemäss Artikel 77 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes wird die Dringlichkeitsklausel von der Gesamtabstimmung ausgenommen. Es wird erst nach erfolgter Differenzbereinigung darüber abgestimmt. Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat der Dringlichkeitsklausel am 5. Dezember 2022 zugestimmt. Wir können die Abstimmung daher heute vornehmen. Die Dringlichkeitsklausel bedarf der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Rates.

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