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preparatory:AB 311707

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-12-08

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen beiden Minderheiten in Block 1 und dann auch gleich für die Fraktion der Grünliberalen.

Wir haben eine Gesetzesvorlage vor uns liegen - ich habe es beim Eintreten gesagt -, die ein bisschen vermurkst ist. Wenn man auf der grünen Wiese anfangen würde, würde man das Gesetz wahrscheinlich etwas verständlicher schreiben. Aber es liegt uns jetzt halt einfach in dieser Form vor, und wir arbeiten uns hier daran ab. Was Sie im Moment vor sich haben, ist eigentlich der Kerngehalt: Wie will man die Wölfe regulieren? Es gibt zwei Konzepte, nämlich das Konzept der Mehrheit, das aus dem Ständerat gekommen ist, und den Antrag der Minderheit V (Jauslin), die ein eigenes Konzept verfolgt.

Ich habe zur Verbesserung des Konzepts der Mehrheit und des Ständerates zwei Minderheiten gebildet, darunter die Minderheit III. Dort geht es um Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe c, in welchem gesagt wird, dass die Regulierung des Wolfes auch von regional angemessenen Wildbeständen abhängig sein soll respektive dass diese erhalten werden sollen. Das ist eigentlich ein völlig unnötiger Absatz, es geht hier um Folgendes: Offensichtlich will man in die Waagschale legen, dass es dann wahrscheinlich noch genügend Wildtiere, Hochwildtiere hätte, die man jagen kann. Die Jagd kommt aber heute schon nicht nach. Gerade im Bündnerland beispielsweise muss immer wieder eine Nachjagd angesetzt werden, weil es einfach zu viel Rotwild und zu viel anderes Grosswild gibt, das man gar nicht jagen kann. Auch Steinböcke gibt es mittlerweile sehr viele, was grundsätzlich erfreulich ist. Aber man kommt eben nicht nach. Deshalb bitte ich Sie zur Verbesserung dieses Konzepte, Buchstabe c zu streichen.

Wir kommen zur Minderheit IV bei Artikel 7a Absatz 3: Hier geht es um die Finanzhilfe. Gemäss Titel des Gesetzes geht es um die wachsenden Wolfsbestände und deren Kontrolle. Gemäss Artikel 7a Absatz 3 soll die Finanzhilfe aber generell für Massnahmen im Umgang mit allen Tieren gewährt werden, inklusive des Steinbocks. Das lehnen wir ab, denn das hat hier schlicht und ergreifend nichts verloren und ist auch nicht nötig. Ich bitte Sie, zur Verbesserung des Konzepts ebenso dieser Minderheit zu folgen.

Generell kann ich Ihnen sagen, dass die grünliberale Fraktion alle Minderheitsanträge unterstützt, die zur Verbesserung des Konzepts beitragen. Im Raum steht insbesondere die Frage des Bestands der Wölfe, die Frage, wie dieser betrachtet werden soll. Es geht hier ganz klar um die regionalen Bestände und nicht um die Gesamtpopulation. Deshalb ist die Minderheit I (Jauslin) ebenso zu unterstützen wie die Minderheit II (Clivaz Christophe). Letztere will ins Gesetz schreiben - und das braucht es im Konzept der Mehrheit -, dass diese Massnahme dann zu ergreifen ist, wenn grosser Schaden entsteht. Sonst hat man nämlich das Problem, dass man das in die Verordnung schieben muss, was relativ schwierig ist. Deshalb macht es, wenn man hier so vorgehen will, Sinn, dass man in diesem Konzept festhält, dass es um einen grossen Schaden geht.

Am Schluss müssen wir das Ganze ausmehren, wobei ich mir keine Illusionen darüber mache, wie es herauskommt. Wir müssen uns aber im Klaren darüber sein, dass wir am Ende eine Gesetzesvorlage haben sollten, die allenfalls auch vor dem Volk Bestand hat. Deshalb müsste man in unseren Augen der Minderheit V (Jauslin) folgen, die ein Konzept vorsieht, das tatsächlich den regionalen Bestand der Wölfe regulieren will. Zwar sollen, im Gegensatz zum Konzept der Mehrheit, keine expliziten Schonfristen im Gesetz vorgesehen werden. Die Ziele für einen entsprechenden Schutz sollen selbstverständlich trotzdem erreicht werden, was möglich ist, wie es die Beratungen in der Kommission gezeigt haben. Vor dem wissenschaftlichen Hintergrund ist es selbstverständlich, dass Wölfe nicht angeschossen werden, wenn es sich um mutterlose oder im Aufwuchs befindliche[NB]Jungwölfe[NB]handelt; darauf muss Rücksicht genommen werden.

Die Einzelanträge Hess Lorenz und de Montmollin lehnen wir ebenfalls ab. Der Einzelantrag Hess Lorenz führt dazu, dass die Jagdbanngebiete schlicht und ergreifend aufgehoben werden. Das kann es nicht sein. Das geht sogar weiter als die Vorlage, die 2020 vom Volk abgelehnt worden ist. Der Einzelantrag de Montmollin ist ebenfalls unnötig. Denn mit den Schutzgebieten geht es auch darum, dass andere Tiere, die sich dort aufhalten, ungestört bleiben können und nicht gejagt werden. Man sollte in diesen Gebieten nicht andere Tiere jagen können, nur weil dies beispielsweise beim Wolf möglich ist. Der Wolf soll im Einzelfall, wenn er ein Problem darstellt, geschossen werden können. Das wird aber wahrscheinlich nicht im Jagdbanngebiet geschehen, sondern eben in einer Siedlung, auf einer Sömmerungswiese oder an ähnlichen Orten. Dort kann der Wolf, wenn er zu einem Problem geworden ist, eliminiert werden, und zwar nach beiden Konzepten.

Ich bitte Sie, den Anträgen auf der Fahne zu folgen.