preparatory:AB 311825
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-12-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat beabsichtigt derzeit nicht, bei der Ukraine betreffend Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens vorstellig zu werden. Bei einer Anfrage von ukrainischer Seite wäre zu prüfen, ob das ukrainische Sozialversicherungssystem mit dem schweizerischen koordiniert werden kann und ob die nationalen Strukturen die Umsetzung eines Abkommens erlauben. Beim Abschluss eines Standardabkommens hätten ukrainische Staatsangehörige mit S-Status, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch beim endgültigen Verlassen der Schweiz weiterhin Anspruch auf eine AHV/IV-Rente. Ohne Abkommen haben sie Anspruch auf eine Rückvergütung der an die AHV geleisteten Beiträge.