preparatory:AB 311827
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-12-12
Wortprotokoll
Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und somit die Aufsicht über die ambulanten und stationären Einrichtungen sind in erster Linie die Kantone zuständig, die insbesondere die Voraussetzungen für eine Betriebsbewilligung festlegen. Die zuständigen interkantonalen Konferenzen haben diverse Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung von Kindern veröffentlicht, die den Kantonen als Orientierungsrahmen dienen. Der Bund subventioniert im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzuges 180 Erziehungseinrichtungen in der Schweiz. Für den Erhalt der Bundesbeiträge müssen mindestens 75 Prozent des erzieherisch tätigen Personals über eine Ausbildung in Sozialarbeit verfügen. Zudem wird beispielsweise vorgeschrieben, wie viele Stellenprozente pro Wohngruppe vorhanden sein müssen.