Schwander Pirmin · Nationalrat · 2022-12-12
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-12
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen hier bei dieser Vorlage Nichteintreten.
Die Mehrheit der Kommission hält fest, dass der Arbeitnehmerschutz in der Schweiz sehr ausgeprägt ist und dieses Recht in der Schweizer Gesetzgebung und Praxis dementsprechend bereits konkretisiert sei. Im Hinblick auf die Ratifikation gehe die Schweiz keine neuen Verpflichtungen ein, und es brauche keine neuen Gesetze und keine Revisionen der bestehenden Gesetze; so die Argumentation der Mehrheit.
Diese Meinung teilt die Minderheit nicht. Wir haben wie der Ständerat Zweifel daran, ob die Ratifikation nicht doch Folgen für unsere Gesetzgebung hat. Warum? Das erläutere ich Ihnen an einem Beispiel aufgrund der Begriffe, die in dieser Vorlage vorkommen. In Artikel 2 Absatz 2 heisst es: "Dieses Übereinkommen gilt für alle Sektoren, gleich ob privat oder öffentlich, sowohl in der formellen als auch in der informellen Wirtschaft." Was heisst "informelle Wirtschaft"? Weiter [PAGE 2277] heisst es in Artikel 8 Buchstabe a: "Jedes Mitglied trifft geeignete Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, indem es auch die wichtige Rolle der Behörden im Fall von Beschäftigten in der informellen Wirtschaft anerkennt." Wir sprechen hier also von informeller Wirtschaft, und wir verpflichten uns, Massnahmen in der informellen Wirtschaft zu treffen.
Das ist nur eines von vielen Beispielen. Ich könnte noch drei, vier, fünf bis zehn solcher Beispiele aufführen. Hier kommen die Verwaltung und der Bundesrat mit der Meinung - und die Kommission übernimmt sie -, das Übereinkommen habe keine Auswirkungen auf die bestehende Gesetzgebung und man müsse auch keine Gesetze anpassen; wir hätten schon das Mass aller Dinge erreicht. Aufgrund dieser unklaren Begriffe, die wir in der Schweizer Gesetzgebung nicht kennen, ist daran zu zweifeln, dass es keine Auswirkungen hat, und davon auszugehen, dass wir doch eines Tages, früher, als uns lieb ist, entsprechende Massnahmen bzw. Revisionen der Gesetzgebung durchführen müssen.
Deshalb teilen wir in der Minderheit Schwander die Meinung des Ständerates, dass wir nicht auf die Vorlage eintreten sollten, weil wir schon alles umgesetzt haben. Es geht um die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt: Wer kann schon dagegen sein? Aber selbst die Verwaltung und auch der Bundesrat sagen, dass bereits alles umgesetzt sei. Wenn tatsächlich alles umgesetzt ist und wir keine Unklarheiten mehr haben, dann stellt sich die Frage, warum der Bundesrat hier keine umfassende Vernehmlassung durchgeführt hat. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit haben gesagt, es sei nicht nötig gewesen, weil alle wichtigen Partner beteiligt gewesen seien. Aber mit dieser Argumentation könnten wir sehr viele umfassende Vernehmlassungen streichen. Nur Vernehmlassungen können aufzeigen, ob wir tatsächlich keinen Handlungsbedarf haben, wenn wir ein solches Übereinkommen ratifizieren.
Aus diesen Gründen mache ich Ihnen sehr stark beliebt, dass wir hier, wie der Ständerat, Nichteintreten beschliessen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.