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preparatory:AB 31272

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben dem Bundesrat zu folgen und das geltende Recht nicht zu ändern. Der Artikel betrifft insbesondere die Umwandlung von öffentlichen Unternehmen in private Gesellschaften und von Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften. Umstrukturierungen sind nach geltendem Recht von der Emissionsabgabe befreit, wenn sie eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft betreffen. Dies lässt sich auch begründen, denn diese Unternehmungen hatten die Abgabe bereits bei der Gründung bezahlt, und zwar auf dem Verkehrswert. Das gilt nicht für Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen und Unternehmungen des öffentlichen Rechtes. Deshalb wird ihnen bei der Umstrukturierung zu Recht eine Stempelabgabe erhoben.

Zur Diskussion steht jetzt mit der Fassung des Ständerates der Wert, auf dem diese Abgabe erhoben werden soll. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und auf den Nennwert abzustellen.

Ich beantrage Ihnen mit der Kommissionsminderheit, den realen Wert als massgebend zu erachten. Wieso? Der Nennwert ist frei wählbar und entspricht nicht dem realen Wert der Unternehmung. Die stillen und offenen Reserven sind ausgeklammert. Damit ist es der strukturell falsche Anknüpfungspunkt, wenn Sie auf den Nennwert abstellen. Sie schaffen damit auch eine Rechtsungleichheit mit den Unternehmungen, die die Abgabe bereits bei der Gründung, nämlich auf dem Verkehrswert, bezahlen mussten.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die Stempelabgaben in den letzten Jahren bereits massiv gesenkt worden sind. Vor 1996 betrugen sie 3 Prozent, 1996 wurden sie auf 2 Prozent gesenkt, ab 1997 auf 1 Prozent. Sie werden jetzt sicher wieder geltend machen, wir müssten die kleinen Unternehmungen, die KMU, schonen. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie im Rahmen des Steuerpaketes 2001 eine Befreiung von der Stempelabgabe generell bis zu einem Verkehrswert von 1 Million Franken beschlossen haben.

Ich bitte Sie mit meinem Minderheitsantrag, die Stempelabgabe auf dem realen Wert zu belassen. Ein weiterer Grund sind die Steuerausfälle von 40 bis 60 Millionen Franken, die eine Erfassung der Stempelabgabe auf dem Nennwert zur Folge haben würde. Das sind Steuerausfälle, die wir heute sicher nicht verkraften können. Zudem würde der Wirtschaftsstandort in keiner Art und Weise davon irgendwie profitieren. Hingegen hätten wir ein weiteres Loch in die Bundeskasse gerissen.

Ich bitte Sie deshalb, davon abzusehen und der Minderheit zu folgen.

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