preparatory:AB 312771
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-14
Wortprotokoll
Wir sagen in der Antwort auf diese Motion, dass wir die Cybersicherheit ebenfalls als etwas Zentrales betrachten. Ich würde nicht gerade so weit gehen wie Herr Salzmann, der gesagt hat, dass Cybersicherheit eine Staatsaufgabe sei. Der Staat kann am Ende des Tages nicht die Verantwortung für die Sicherheit von Hunderttausenden von Geräten übernehmen. Es braucht also solche Institute wie die, über die wir jetzt sprechen, die die staatliche Aufgabe ergänzen.
Um vielleicht noch einmal in Erinnerung zu rufen, was der Staat bereits jetzt macht: Für die strategische Cyberabwehr haben wir das Cyberkommando der Armee, das wir ausbauen, das ist für die Sicherheit des Landes von Bedeutung. Wir haben jetzt beschlossen, das Bundesamt für Cybersicherheit zu schaffen, das soll im nächsten Jahr auf- und ausgebaut [PAGE 1322] werden, damit haben wir ein zusätzliches Element. Und nicht zu vergessen: Auch die ETH und die EPFL machen mit Steuergeldern sehr viel für die Cybersicherheit, sie forschen und stehen auch für die Privatwirtschaft zur Verfügung. Das ist also das, was der Staat bereits jetzt macht.
Wenn wir die Motion genau lesen, sehen wir, dass sie eigentlich eine - wenn ich es etwas salopp sagen kann - Lex Zug zur Unterstützung dieses Instituts fordert. Dieses hat einen cleveren Titel gewählt: "Nationales Institut". Wir stellen fest, dass es andere Anbieter gibt, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind. Sie haben nicht schon das Level von Zug erreicht, aber es gibt zahlreiche Anbieter, die in diesem Bereich tätig sind. Der Bund möchte eigentlich darauf verzichten, dass man sich auf dieses Institut konzentriert, das jetzt im Aufbau ist, das eine Startfinanzierung hat. Der Bund ist der Meinung, dass man allenfalls auch andere Initiativen unterstützen muss.
Wenn Sie der Motion zustimmen, müssen wir eine Lex Zug schaffen. Wir würden nämlich eine gesetzliche Grundlage benötigen, um dieses Institut unterstützen zu können. Das heisst, es würde etwas lange dauern. Daher würde ich Sie bitten, die Motion nicht anzunehmen.
In der Vorlage zum Gesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben ist ein Artikel enthalten, der eine Unterstützung innovativer Projekte in diesem Bereich generell ermöglicht. Das ist für uns die gesetzliche Grundlage. Wir können Zug nicht als Sonderfall behandeln, sondern es gibt andere mögliche Elemente. Das ist ja ein Gebiet, das sich technologisch sehr rasch weiterentwickelt. Mit dem Gesetz, das im kommenden März nach der Differenzbereinigung vom Parlament verabschiedet werden wird, wird uns eine Grundlage vorliegen. Wir haben vorgesehen, dass wir dann mit dieser gesetzlichen Grundlage auch den Kanton Zug unterstützen können, wenn die erforderlichen[NB]Bedingungen[NB]erfüllt sind. Wir haben bisher immer entsprechend geantwortet - das vielleicht an die Adresse von Herrn Michel.
Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht wieder eine breite "Subventionitis" veranstalten. Grundsätzlich sind nämlich all jene, die ein Instrument einsetzen, dafür verantwortlich, für die entsprechende Sicherheit zu sorgen. Die Sicherheit und die Prüfung der Sicherheit darf auch etwas kosten. Daher sehen wir nicht vor, dass der Staat diese Aufgabe vollständig übernimmt.
Es gibt die staatlichen Instrumente, die ich Ihnen genannt habe. Daneben möchten wir auch, dass sich private Anbieter um die Cybersicherheit kümmern. Diese Anbieter können mit der gesetzlichen Grundlage unterstützt werden. So gesehen, würde ich also sagen, dass das Parlament uns und die Motion mit der Ergänzung des EMBAG bereits überholt hat. Damit wird die gesetzliche Grundlage vorliegen, die entsprechende Bestimmung ist nicht bestritten. Sie wird im März zur Verfügung stehen.
Das Gesetz ist keine Lex Zug, sondern es bietet dem Bund die Möglichkeit, auch andere Projekte zu unterstützen, wenn sie gewissen Kriterien genügen. Das Ziel des Gesetzes ist jedoch keine staatliche Subventionierung der Sicherheit, sondern eine Unterstützung und ein Anschub von innovativen Projekten.
Das hat der Kanton Zug hier in vorbildlicher Weise gemacht, das muss man sagen. Er hat sofort die Initiative ergriffen. Damit hat er wahrscheinlich wieder einen Standortvorteil geschaffen, den man dann später beklagen kann. Es sind die Macherqualitäten, die aus Zug kommen, das muss man fairerweise sagen. Der Kanton Zug hat natürlich auch die Mittel dazu. Ich glaube, dass wir mit dem Gesetz im Sinne des Motionärs gut unterwegs sind. Damit ist die Annahme der Motion nicht notwendig.
Wenn Sie diese Motion annehmen würden, dann würden wir, stelle ich mir vor, wohl auf den Gesetzesartikel verweisen, und sie würde Ende des nächsten Jahres abgeschrieben. Denn ich glaube nicht, dass wir neben dem, was wir schon haben, noch eine Lex Zug machen würden. Das wäre meine Beurteilung.
Daher bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen.