preparatory:AB 31291
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Wenn wir die Konsultationspflicht im privatrechtlichen Bereich verankern, scheint es mir eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass wir auch sicherstellen, dass bei Umstrukturierungen und Umwandlungen im Bereich von öffentlich-rechtlichen Unternehmungen die gleiche Konsultationspflicht verankert wird. Über die Notwendigkeit haben wir des Längeren gesprochen. Die Argumente, die jetzt von der Vertreterin der Minderheit, von Frau Leuthard im Namen von Herrn Cina, vorgebracht worden sind, vermögen mich nicht zu überzeugen. Wir dürfen nicht Argumente des Föderalismus gegen den Arbeitnehmerschutz ausspielen. Ebensowenig ist es tragbar, wenn unterstellt wird, dass mit einer parlamentarischen Debatte in einem Kanton zugleich die Arbeitnehmerkonsultation gewährleistet sei. Das hatte Frau Leuthard vorher gesagt.
Was in der Kommissionsdebatte erstaunlich war, ist die Tatsache, dass es völlig unbestritten ist, dass die Arbeitnehmervertretungen auch konsultiert werden müssten, wenn eine öffentliche Unternehmung in ein privatrechtliches Institut übergeführt würde. Das treffen wir bei der Umwandlung von Kantonalbanken, Elektrizitätsgesellschaften, Versorgungsunternehmungen usw. häufig an. Materiell dagegen vorgebracht wurde eigentlich nur ein Punkt, nämlich der, wonach eine Verfassungsgrundlage dazu fehlen würde. Wenn ich mir nun aber die Bundesverfassung anschaue, und zwar Artikel 110 Absatz 1 Litera b, so stelle ich fest, dass der Bund sehr wohl Arbeitnehmerschutzbestimmungen vorsehen kann. Er kann auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite regulieren und dazu Vorschriften erlassen. Von daher dünkt es mich ganz klar, dass eine Konsultationspflicht in diesem Rahmen eine Verfassungsgrundlage hat, eben in Artikel 110 Absatz 1 Litera b der Bundesverfassung, der sehr wohl etwas weitherziger ausgelegt werden könnte.
Ich bitte Sie, berechtigte Arbeitnehmerinteressen nicht zugunsten einer rigiden Verfassungsinterpretation hintanzustellen. Stimmen Sie in diesem Sinne dem Antrag der Mehrheit der Kommission zu, und lehnen Sie den Minderheitsantrag Cina ab.