AB 313478
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-16
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates will die Vertragstreue stärken. Ein abgeschlossener Mietvertrag soll für [PAGE 2421] beide Parteien verbindlich sein. Nur wer einen Mietvertrag in einer Notlage unterschrieben hat, soll den Anfangsmietzins trotz Zustimmung im Nachhinein anfechten können.
Die RK-N hat der Initiative am 23. Juni 2017 Folge gegeben. Die RK-S hat ihr am 6. November 2018 ebenfalls Folge gegeben. Am 18. Dezember 2020 hat der Nationalrat die Behandlungsfrist der Initiative bis zur Wintersession 2022 verlängert.
Nach dem Scheitern des Diskussionsprozesses mit den Sozialpartnern zum Thema Mietrecht kam die Kommission zum Schluss, dass nur punktuelle Anpassungen der Regeln der Mietzinsgestaltung vorzunehmen sind. Entsprechend hat sie sich dafür ausgesprochen, die Umsetzung der Initiative nun an die Hand zu nehmen.
Die Kommission beantragt dem Rat mit 15 zu 9 Stimmen, die Frist für die Umsetzung der Initiative ein weiteres Mal um zwei Jahre zu verlängern. Sie hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, ihr an einer ihrer nächsten Sitzungen verschiedene Umsetzungsvarianten zu präsentieren. Eine Minderheit beantragt dem Rat die Abschreibung der Initiative und macht geltend, dass deren Umsetzung zu weniger Anfechtungen und demzufolge zu steigenden Mietpreisen führen würde. Sie erachtet punktuelle Anpassungen der Regeln der Mietzinsgestaltung einzig und alleine zuungunsten der Mieterinnen und Mieter als stossend.