preparatory:AB 314150
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-02-28
Wortprotokoll
Heute ist es so, dass nachträgliche Einkäufe in die Pensionskasse von den Vorsorgeeinrichtungen als überobligatorische Vermögensteile verwaltet werden. Wenn also eine Mutter eine Vorsorgelücke schliessen möchte, so kann sie das nur im überobligatorischen Vermögensteil tun, der vor tiefen Zinsen, einem sinkenden Umwandlungssatz und anderen Umverteilungsmechanismen viel weniger geschützt ist, als dies bei obligatorisch angesparten Vermögensteilen der Fall ist. Das ist nicht nachvollziehbar und führt zu sinkenden Renten, insbesondere bei kleinen überobligatorischen Vermögen. Meine Minderheit, die an der Formulierung des Ständerates festhalten möchte, sieht vor, dass die Vorsorgeeinrichtungen den Einkauf in den obligatorischen Vermögensteil ermöglichen müssen - unter gewissen Bedingungen. Natürlich möchten weder ich noch der Ständerat mit dieser Bestimmung die Steuerminimierung fördern. Der Artikel sieht deshalb ausführliche Bestimmungen zur Vermeidung von Missbrauch vor.
Die Möglichkeit, im obligatorischen Vermögensteil rentenbildend zu sparen, erhöht den Anreiz - gerade auch für Frauen der älteren Jahrgänge -, sich in die zweite Säule einzukaufen und sich so eine bessere Rente anzusparen. Diese Bestimmung ist deshalb im Hinblick auf die bestmögliche Reformvariante zugunsten der Frauen und der höchstmöglichen Reduktion des Gender Pension Gap eine notwendige gesetzliche Grundlage, um die Vorsorgeeinrichtungen entsprechend in die Pflicht zu nehmen.