preparatory:AB 314460
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-01
Wortprotokoll
Zur Ausgangslage, damit die Minderheitsanträge, die ich Ihnen präsentiere, auch richtig eingeordnet sind: Allgemein ist sicher festzuhalten, dass mit dieser Vorlage ein effektiver Paradigmenwechsel bei der Zuständigkeit für die Politik im Bereich der Kinderbetreuung stattfinden soll. Eine Bundesfinanzierung und eine direkte Subventionierung der Eltern im Bereich der Kindertagesstätten ist neu und muss entsprechend kritisiert werden, weil sie Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt.
Wir haben in vielen Eintretensvoten gehört, dass mit der neuen Lösung die verschiedenen Arbeitstätigkeiten ausgeweitet und die Eltern, egal ob Vater oder Mutter, mehr arbeiten würden. In diesem Gesetz fehlt aber ein Kriterium dafür. Es gibt kein Kriterium, das festhält, wann man Anrecht auf eine Subventionierung hat. Es gibt kein Kriterium, das die Subventionierung zum Beispiel an eine Erhöhung der Arbeitstätigkeit knüpft. Die einzige Minderheit, die diesbezüglich Gegensteuer gibt, ist die Minderheit de Montmollin, die sehr wichtig ist.
Die Mitnahmeeffekte sind ein weiterer wichtiger Punkt dieser Vorlage. Wenn sich der Bund beispielsweise mit 20 Prozent an meinen Kosten für die Kita-Betreuung beteiligt, ich aber gleichzeitig mein Arbeitspensum nicht erhöhe, ist der Gegenwert nicht gegeben. Dann ist diese Vorlage nicht zielführend, sondern verursacht nur Mehrkosten. Aus diesem Grund müssen wir bei der Erarbeitung der Details darauf achten, dass die Vorlage nicht überbordet und vor allem weder Mitnahmeeffekte noch kontraproduktive Effekte erzielt, denn dafür ist sie wirklich schlicht zu teuer.
Wenn ich beim Wort "Geld" bin, muss ich klarerweise auch festhalten, dass die Initiative nicht konform mit der Schuldenbremse ist. Die Vorlage ist nicht schuldenbremsenkonform. Genau deshalb ist es so wichtig, dass man auch finanzpolitisch genau prüft, welche Lösungen wirklich notwendig sind und welche nicht.
Bevor ich zu meinen Minderheitsanträgen komme, möchte ich noch kurz zwei Minderheiten beleuchten, die mir wichtig sind. Die eine ist sicher diejenige, die ich vorhin erwähnt habe. Es muss eine Verknüpfung zwischen Subventionen für die Kinderfremdbetreuung und einer Arbeitsleistung geben. Das ist die Zielsetzung dieser Aufgabe, und diese Zielsetzung ist eigentlich das Wesen dieser Vorlage. Wenn Sie das also nicht wollen, dann müssen Sie so ehrlich sein und sagen: "Wir geben einfach mehr Geld, was aber damit geschieht, ist uns egal." Genau dort haben Sie aber Mitnahmeeffekte zu gewärtigen. Eine zweite wichtige Minderheit ist die Minderheit Nantermod, die verlangt, dass wir keine gebundenen Ausgaben beschliessen. Das heisst letztlich auch, dass wir beispielsweise nicht in anderen Bereichen die genau gleichen Beträge wieder einsparen müssen.
Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 4 ff. geht es darum, dass wir keinen generellen Rechtsanspruch auf eine solche Subventionierung einrichten. Dieser Rechtsanspruch geht deutlich zu weit. Er verlangt keinerlei Kriterien, die Sie erfüllen müssen, ausser, dass Sie die Rechnungen der Kitas vorlegen müssen. Das ist das Einzige, was Sie logischerweise tun müssen, danach erhalten Sie bereits das Geld. Somit ist es eben auch egal, ob die Eltern dieses Geld überhaupt nötig haben oder nicht - alle haben einen Rechtsanspruch auf diese Subventionierung. Darüber muss man sich bei dieser Vorlage einfach im Klaren sein. Das erfolgt nach dem Giesskannenprinzip, und das geht deutlich zu weit. Entsprechend bin ich der Auffassung, dass es dort einer klaren Einschränkung bedarf, denn letztlich muss das Ganze dann auch noch finanzierbar sein. [PAGE 99]
Bei Artikel 7 ff. geht es um das wesentliche Element, um die wesentlichen Kosten dieser Vorlage. Es geht um den prozentualen Anteil des Bundes, ob das nun 10, 15 oder 20 Prozent sind; es geht darum, wie viel Geld vom Bund kommen soll. Das ist halt schon wichtig, denn die Zahlen auf den Preisschildern sind hoch: Beim Mehrheitsantrag sind es 710 Millionen Franken. Selbst beim Antrag der Minderheit II, den ich eingereicht habe, sind es 530 Millionen Franken. Bei den Minderheitsanträgen mit 10 Prozent Kostenbeteiligung sind es 350 Millionen Franken. Das ist also alles andere als eine billige Vorlage. Hier wurde in der Fassung der Mehrheit wirklich deutlich überbordet, ich kann es nicht anders sagen: 710 Millionen Franken werden einfach so ohne Kriterien verteilt, ohne dass man bei den Eltern einen Bedarf nachweisen kann. Das ist wirklich ein Überborden im wahrsten Sinne des Wortes.
Aber das schönste Müsterchen ist Absatz 6 mit der OECD-Mindestbesteuerung. Die sozialdemokratische Fraktion - ich muss sie kritisieren, das ist auch eines meiner Hobbys - hat es tatsächlich geschafft, eine Finanzierung für diese Vorlage einzufordern und gleichzeitig die Vorlage zur OECD-Mindestbesteuerung abzulehnen. Das ist argumentativ wirklich sehr, sehr schwierig. Ich verstehe nicht, wie man als Sozi eine Finanzierung fordern kann und gleichzeitig das Geld, die Vorlage, die die Finanzierung ermöglichen soll, ablehnt. Aber das ist offenbar die sozialdemokratische Logik getreu nach Adenauer: Das Einzige, was sie von Geld verstünden, sei, dass sie es von anderen Leuten haben möchten.
Wesentlich wichtiger dünkt mich der Minderheitsantrag Gutjahr betreffend Artikel 20a. Dieser ist auch sehr wichtig. Es geht dort nämlich darum, dass der Bund eine Finanzierung sicherstellen muss. Die Erhöhung des Kantonsanteils bei der direkten Bundessteuer ist entscheidend, damit man die Vorlage überhaupt finanzieren kann. Unsere Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat sich bei diesem Punkt wesentlich dafür eingesetzt, dass man eben mit dieser Vorlage, wie sie halt vorliegt, das heisst mit den 710 Millionen Franken, auch eine Gegenfinanzierung präsentiert, weil die Vorlage nicht schuldenbremsenkonform ist. Wenn Sie also dem Minderheitsantrag Gutjahr nicht zustimmen, ist diese Vorlage - das kann ich Ihnen wirklich sagen - finanzpolitisch nicht haltbar und nicht schuldenbremsenkonform. Sie kann dann so nicht unterstützt werden.