preparatory:AB 316680
Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-13
Wortprotokoll
Gerne gebe ich Ihnen zuerst meine Interessenbindungen bekannt: Ich bin regelmässiger Fischer, habe keine Mandate in der Strom- und Wasserwirtschaft und vertrete die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner in diesem Land, die sich darauf verlassen können müssen, dass sie auch in Zukunft jederzeit genügend Strom zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung haben. Dies setzt voraus, dass unsere in Artikel 2 Absatz 2 EnG formulierten Ziele für die Wasserkraft mindestens annähernd erreicht werden können.
Vorweg: Meine Minderheit II zu diesem Artikel ziehe ich zurück. Wir sollten die entsprechenden Fragen zu den Biotopen im Umfeld von Artikel 12 EnG klären.
Nun aber zur Minderheit I: Eine grosse Schwäche des Mantelerlasses ist, dass er keinerlei direkte Massnahmen zur Sicherung der bestehenden Stromproduktion enthält. Wir werden heute bei Artikel 2 Absatz 2 EnG beschliessen, dass im Jahr 2050 zwischen 39,2 und 39,6 Terawattstunden Strom aus Wasserkraft produziert werden sollen. Sie alle wissen, dass bis ins Jahr 2050 die meisten Wasserkraftanlagen neu konzessioniert und dann die strengen Restwasservorschriften von Artikel 29 und fortfolgende des Gewässerschutzgesetzes eingehalten werden müssen. Dies wird einen Verlust an Stromproduktion bedeuten. Er beträgt, je nach Schätzung, zwischen 1,9 und gegen 4 Terawattstunden pro Jahr. Das entspricht in etwa ein- bis zweimal der totalen Produktion der von Grande Dixence gespiesenen Kraftwerke.
Die heutige Produktion aus Wasserkraft beträgt rund 36,7 Terawattstunden pro Jahr. Wenn wir die mindestens 1,9 Terawattstunden wegen der Neukonzessionierungen verlieren, sind wir bei 34,8 Terawattstunden. Es fehlen dann bis zu unserem in Artikel 2 Absatz 2 zu definierenden Ziel mindestens 4,4 Terawattstunden. Bei den Projekten des runden Tisches spricht man zwar von 2 Terawattstunden. Dies betrifft aber die Speicherleistung. An zusätzlicher Produktion bringt der runde Tisch gerade einmal 0,5 Terawattstunden. Es würden also selbst nach der Realisierung aller Projekte des runden Tisches noch mindestens 3,9 Terawattstunden Jahresproduktion aus Wasserkraft fehlen. Woher diese Produktion kommen soll, konnte mir bis jetzt nicht erklärt werden, auch nicht in der Kommission.
All diese Zahlen jetzt auf einen Nenner zu bringen, heisst: Mit der Annahme des Antrages meiner Minderheit I (Paganini) gibt es eine kleine Chance, die anvisierten Ziele zu erreichen. Bei einer Ablehnung bleiben unsere Ziele zur Wasserkraft reine Utopie.
Zum Antrag selbst: Der Antrag will die bei der Neukonzessionierung von bestehenden Wasserkraftanlagen zur Anwendung kommenden verschärften Restwasservorschriften sistieren, bis die von uns selbst gesetzten Zubauziele erreicht sind. Die Restwassermengen werden nicht kleiner als heute, aber sie werden erst später grösser. Ich weiss, dass dies angesichts der Vorgeschichte der Restwasserbestimmungen eine schwerwiegende Entscheidung ist. Aber ist es dann zu verantworten, neue Eingriffe in unberührte Landschaften zu tätigen, nur um mit der zusätzlichen Produktion nicht einmal die Verluste bei den bisherigen Werken ausgleichen zu können, wo die Eingriffe in die Natur und Landschaft längst gemacht worden sind? Das ist Sisyphusarbeit in Reinkultur, reines Treten an Ort und in Bezug auf die neuen Eingriffe in die Natur nicht zu rechtfertigen.
Ich ersuche Sie deshalb sehr dringend, sofern Sie in Bezug auf Ihre eigenen Ziele glaubwürdig bleiben wollen, meiner Minderheit I bei Artikel 2a EnG zuzustimmen.