AB 316716
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-13
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen die Meinung der Kommission zu Artikel 2 Absatz 2 EnG und zu den Minderheiten I (Bregy) und II (Graber) bekannt:
Die Minderheit I (Bregy) hat richtig erkannt, dass rund 400 Gigawattstunden fehlen, diese sind in der Statistik nicht nachgetragen. Sie sind aber bereits realisiert. In der Kommission gab es die Diskussion, was wir mit dieser Differenz machen sollen. Schlussendlich ist die Kommission der Meinung, dass die Vorgaben des Ständerates bereits deutlich höher sind als die Vorgaben des Bundesrates und es eine riesengrosse Herausforderung sein wird, diese 37 900 Gigawattstunden bis 2035 zu erreichen. Daher hat die Mehrheit der Kommission den Antrag der Minderheit Bregy mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Die Minderheit II (Graber) fordert eine Klarstellung. Es geht darum, die Nettoproduktion und nicht die Bruttoproduktion aufzuführen, da ein Teil der Produktion für die Pumpleistung verloren geht. Auch hier ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass das nicht matchentscheidend ist; die Grössenordnung ist ebenfalls nicht matchentscheidend. Deshalb verzichtet sie mit 13 zu 12 Stimmen auf diese Präzisierung.
Zu Artikel 2 Absatz 2bis EnG gibt es die Minderheit I (Rösti) und die Minderheit II (Jauslin). Es geht um die Frage, wie viel Elektrizität man importieren soll. In der Kommission entbrannte eine Diskussion über die Frage, ob eine feste Grösse auch einen Importstopp bewirken könnte. Wäre es möglich, dass wir, wenn wir eine bestimmte Importmenge erreicht haben, dann nicht weiter importieren können? Das wäre ja nicht logisch, wenn wir, obwohl genügend, auch erneuerbare Energie aus dem Ausland verfügbar wäre, diese nicht importieren können, weil wir uns eine feste Grenze auferlegt haben. Das wurde intensiv diskutiert. Nachher kam man zu einem Beschluss, der eigentlich klar war: Mit 14 zu 11 Stimmen wurde das Anliegen des Antrages der Minderheit Rösti, der mit einem festen Bestandteil von 5 Terawattstunden kalkuliert, abgelehnt. Auch die Minderheit II (Jauslin), die eigentlich kein Limit setzen will und hier gesagt hat, dass das nicht nötig sei, weil die Grössenordnung des Zubaus ja im vorangehenden Artikel festgelegt werde, wurde mit 11 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Das sind die Resultate zu Artikel 2 Absatz 2bis EnG.
Ich erlaube mir, noch auf die Minderheiten I (Paganini) und II (Paganini) bei Artikel 2a einzugehen; sie werden dann noch ausführlich von Herrn Nordmann erörtert. Hier muss man sich einfach bewusst sein, dass die Minderheiten eigentlich eine Sistierung des Gewässerschutzgesetzes fordern. Eine Annahme würde heissen, dass sämtliche gesetzliche Vorgaben bis 2035 sistiert sind. Rein theoretisch wäre es, könnte man sagen, möglich, dass ein Gewässer dann trockengelegt werden kann. Das ist kaum im Sinne des Erfinders von dazumal. Ich bitte Sie einfach, das entsprechend zu berücksichtigen.